Nanosilber gehört nicht in Lebensmittel, Textilien und Kosmetika
BfR rät derzeit von nanoskaligem Silber in verbrauchernahen Produkten ab
Silber und Silberverbindungen setzen Silberionen frei, die das Wachstum von Keimen hemmen können. Sie werden daher zum Beispiel in kosmetischen Mitteln, Textilien und in Haushaltsgeräten verwendet. Außerdem ist Silber als Farbstoff für Lebensmittel (E174) zugelassen.
In jüngster Zeit wird von Herstellern von verbrauchernahen Produkten zunehmend Silber auch in Form von Nanopartikeln eingesetzt. Unter Nanopartikeln werden Teilchen mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometern verstanden. Nanopartikel haben andere physikalische Eigenschaften als größere Teilchen des gleichen Stoffes. Diese besonderen Eigenschaften machen sie für unterschiedliche Einsatzbereiche interessant. Dabei ist nicht abschließend geklärt, ob sich ihre toxikologischen Eigenschaften ändern und sie möglicherweise zum Gesundheitsrisiko für Verbraucher werden können.
Das BfR sieht Forschungsbedarf zur Klärung grundlegender Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nanoskaligem Silber als antimikrobiell wirkendes Material: In welchem Maße kommen Verbraucher mit den nanoskaligen Silberteilchen in Kontakt? Was bewirkt Nanosilber im Menschen, und wie groß ist die Gefahr der Resistenzentwicklung?
Auf die Verwendung von nanoskaligem Silber in verbrauchernahen Produkten empfiehlt das BfR bis zum Vorliegen einer abschließenden Sicherheitsbewertung ganz zu verzichten. In Lebensmitteln sind nanoskalige Zusatzstoffe ohnehin zulassungspflichtig. Nanosilber ist in Lebensmitteln nicht zugelassen. Dies begrüßt das BfR vor dem Hintergrund der offenen Fragen zur Risikoeinschätzung.
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