Laborreform – ein drohender Rückschritt für die medizinische Versorgung?

26.06.2024

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) und die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) äußern tiefe Besorgnis über die geplante Laborreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Änderungen sehen drastische Kürzungen der Kostenerstattungen für labormedizinische Untersuchungen vor, was gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung und auf die Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Diagnostik-Industrie haben kann. Weder die Labore noch die Testhersteller haben Spielraum, um eine Absenkung von rund 9 Prozent aufzufangen. Beide Verbände fordern gemeinsam die Aufhebung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses und eine nachhaltige Finanzierung der Laborleistungen, die den tatsächlichen Aufwand und die hohen Qualitätsstandards angemessen berücksichtigt.

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„Die Vergütung für komplexe und lebenswichtige labordiagnostische Verfahren soll ohne fundierte Kostenkalkulation stark reduziert werden“, sagt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. Er betont, dass diese Maßnahmen weder medizinisch gerechtfertigt noch finanziell nachvollziehbar sind. „Deutlich wird eine fehlende Wertschätzung für die entscheidende Rolle der Labordiagnostik in der Gesundheitsversorgung.“

„Diese Reform dient weder den Patientinnen und Patienten noch der Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung!“, erklärt der Vorsitzende der Akkreditierten Labore in der Medizin, Dr. Michael Müller. „Die Vorhaben führen zu erheblichen Verwerfungen im System, denn jedes vierte niedergelassene fachärztliche Labor in Deutschland würde zu den Verlierern gehören. Das ist solidarisch nicht vertretbar und wirtschaftlich nicht tragbar, wenn auch weiterhin eine flächendeckendende Versorgung mit Laboratoriumsmedizin aufrecht erhalten bleiben soll. Wir begrüßen ausdrücklich die erkennbaren positiven Aspekte, die sich durch die Aufnahme neuer Pauschalen von bisher nicht berücksichtigten Kosten ergeben. Die gewählte Lösung aber schlägt den falschen Weg ein. Für diese neuen Pauschalen müssen, wie sonst auch üblich, zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.“

Unter dem Titel „Laborreform 2025: Die Reform, die keine ist“ hat der ALM e.V. ein Whitepaper zum Thema veröffentlicht. Darin schlägt der Verband vor, die aktuelle Beschlussfassung zunächst auszusetzen und die aktuell geltenden Regelungen um ein Jahr zu verlängern. In dieser Zeit sollten die Konsequenzen der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung für die Honorarverteilung ausgewertet werden. Eine anschließende Laborreform sollte sich grundsätzlich am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten und die erreichbare Qualität der Leistungserbringung berücksichtigen, damit die notwendige breite Struktur fachärztlicher Labore als zentrale Rahmenbedingung für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung auch weiterhin gesichert ist.

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