ECHA-Untersuchung findet giftige Chemikalien in Kinderprodukten
Die Untersuchung der ECHA, die sich auf Informationen aus 48 verschiedenen Quellen stützt, zeigt, dass Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) sind, in Babyartikeln enthalten sein können. Metalle wie Kobalt und Blei sowie Phthalate wie DEHP sind die häufigsten CMR-Stoffe, die in Babyartikeln gefunden wurden.
Am häufigsten wurden CMR-Stoffe in Artikeln wie Autositzen, Lätzchen, Hygieneartikeln sowie Bettzeug und Matratzen gefunden. Kinder können diesen gefährlichen Stoffen während des Gebrauchs ausgesetzt sein, z. B. durch Haut- oder Mundkontakt, und sind aufgrund ihrer geringen Größe, ihrer sich entwickelnden Physiologie und ihres Verhaltens besonders anfällig für Schäden durch chemische Stoffe.
Der Bericht der ECHA enthält Elemente, die die Europäische Kommission bei der Vorbereitung einer möglichen künftigen Beschränkung unterstützen sollen. Dazu gehören Informationen darüber, wie Babyartikel definiert werden, was die Beschränkung abdecken könnte, mögliche Ausnahmen, empfohlene Konzentrationsgrenzen und Zeitrahmen für die Umsetzung. Der Bericht enthält auch die Ansichten des Durchsetzungsforums der ECHA darüber, wie durchführbar eine solche Beschränkung wäre.
Der Bericht wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die ihn zur Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Beschränkungsvorschlag gemäß Artikel 68 Absatz 2 der REACH-Verordnung verwenden wird. Dieses Verfahren ermöglicht es der Kommission, einen Beschränkungsvorschlag ohne Beteiligung der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA auszuarbeiten.
Hintergrund
Ziel der Untersuchung der ECHA ist es, die Europäische Kommission bei der Vorbereitung einer Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung zu unterstützen, um Kinder vor der Exposition gegenüber CMR-Stoffen in Babyartikeln zu schützen. Sie konzentrierte sich auf Stoffe, die gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert als CMR-Stoffe der Kategorie 1A (bekanntermaßen krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend für den Menschen) oder 1B (vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend für den Menschen) eingestuft sind.
Während der Untersuchung organisierte die ECHA zwei öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Beweismitteln und eine Konsultation zum Berichtsentwurf. Die Agentur nahm mit 233 verschiedenen Interessengruppen Kontakt auf, um sie über die Arbeit zu informieren, und berücksichtigte deren Rückmeldungen.
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