Startups: Durchbruch für attraktivere Mitarbeiterbeteiligung
Regierung will bestehende Regelungen deutlich nachbessern
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Statt nach bisher zwölf Jahren müssen unveräußerte Anteile künftig erst nach 20 Jahren versteuert werden – und vor allem entfällt die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel, zumindest wenn das Startup freiwillig die Haftung für die Sicherung des Steueranspruches übernimmt. Damit wird die sogenannte Dry-Income-Problematik deutlich entschärft, das heißt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Steuern auf die übertragenen Anteile abführen müssen, selbst wenn sie diese selbst noch gar nicht veräußert haben – oder das überhaupt konnten.
Zu begrüßen ist zudem, dass die bereits bei der Übertragung der Anteile fällige Lohnsteuer in mehr Unternehmen gestundet werden kann, wovon gleichermaßen stark wachsende und international expandierende Startups sowie forschungsintensive Gründungen, die mehr Zeit benötigen, profitieren. War dies bislang nur in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz möglich, so wird die Grenze auf 500 Beschäftigte und 100 Millionen Euro verdoppelt. Zudem können Unternehmen bis zu 20 Jahre nach der Gründung davon profitieren, nicht wie bislang nur zwölf Jahre. Darüber hinaus greift eine Übergangsfrist von sieben Jahren, wenn ein Startup die neuen Schwellen überschreitet. So werden deutsche Startups auf ihrem Weg zu europäischen Champions weiter unterstützt.
Auch an weiteren Stellen will die Koalition die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver machen, etwa indem bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung künftig ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent gelten soll und der Steuerfreibetrag von 1.440 auf 5.000 Euro angehoben wird. Andere Länder sind hier allerdings noch deutlich ambitionierter, in Spanien wurde der Freibetrag jüngst auf 50.000 Euro festgelegt.“
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