Neuartiges mikrobiologisches Verfahren zum Phosphorrecycling aus Klärschlammasche
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Die aktuelle Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) verpflichtet die Betreiber von Kläranlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Um ein geeignetes Verfahren zu etablieren, bestehen Übergangsfristen bis 2032 bzw. 2029. Danach müssen Kläranlagen, welche die Abwässer von mehr als 50.000 bzw. 100.000 Einwohnern aufbereiten, Phosphor aus Klärschlamm oder aus Klärschlammasche zurückgewinnen, sofern der Klärschlamm eine Phosphorkonzentration von mindestens 20 Gramm pro Kilogramm Trockenmasse aufweist. Entsprechende Konzepte zur Rückgewinnung von Phosphor müssen die Kläranlagenbetreiber schon ab 2023 vorlegen können. Bisher existierende Technologien sind jedoch nur bedingt dafür geeignet, da sie chemikalien- und kostenintensiv sind.
Die Firma Fritzmeier Umwelttechnik hat ein patentiertes, umweltfreundliches, mikrobiologisches Verfahren („P-bac®“) zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Klärschlammasche entwickelt und zusammen mit den Partnern Münchner Stadtentwässerung, Fraunhofer IWKS und ICL Fertilizers in dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekt „Phosphorrecycling – vom Rezyklat zum intelligenten, langzeitverfügbaren Düngemittel – PriL“ in den Technikumsmaßstab übertragen. Damit steht das Verfahren bereits kurz vor der Marktreife.
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