Schon Zulassungsanträge in Deutschland für neue Gentechnikverfahren
(dpa) - Schon vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuen Gentechnikverfahren liegen deutschen Behörden bereits drei Anträge zur Frage vor, ob bestimmte Produkte als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sind. Dabei handelt es sich um eine Apfelsorte, um Raps und eine neue Züchtung der Krautpflanze Ackerschmalwand, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch) unter Berufung auf eine Antwort des Agrarministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Harald Ebner. Bei der Herstellung der betreffenden Produkte kamen die umstrittenen neuen Genscheren zum Einsatz, die auch Gegenstand des für Mittwoch angekündigten EuGH-Urteils sind.
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Bei dem EuGH-Urteil geht es darum, ob damit erzeugte Organismen wie beispielsweise Pflanzen unter die Regeln für «gentechnisch veränderte Organismen» (GVOs) fallen - oder ob sie davon ausgenommen sind (Rechtssache C-528/16). «Die Behörden des Agrarministeriums dürfen das heutige EuGH-Urteil auf keinen Fall als Freibrief für eigenmächtige Entscheidungen darüber betrachten, was Gentechnik ist und was nicht», forderte Ebner. «Es wäre fatal, wenn sie jetzt einfach loslegen würden und Fakten schaffen, indem sie etwa den vorliegenden Anträgen bescheinigen, dass es sich dabei nicht um Gentechnik handelt», warnte der Gentechnik-Experte.
Als «beunruhigend» bezeichnete Ebner Aussagen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die eine größere Offenheit gegenüber neuen Methoden der Gentechnologie angemahnt hatte. Im Interview mit dem RND hatte Klöckner am 14. Juli vor einer «reflexartigen Ablehnung» neuer Methoden gewarnt und auf «Chancen» neuer Züchtungsmethoden verwiesen, etwa zur Bekämpfung des Hungers in afrikanischen Staaten.
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