Gericht bestätigt Anbau-Verbot für Genmais
(dpa) Erstmals hat ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Genmais-Verbots bestätigt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied am Dienstag, dass das Anbauverbot für die Sorte MON 810 des Saatgutkonzerns Monsanto bestehenbleibt. In ihrer Eilentscheidung begründeten die Richter das Verbot damit, dass aus ihrer Sicht eine Gefahrenlage besteht. Dafür gebe es zwar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber es genügten schon Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten.
Monsanto hat in die Maissorte MON 810 ein Gen eingebaut, das ein Gift gegen den Schädling Maiszünsler produziert. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte den Anbau der Sorte durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BVL) verbieten lassen. Die Ministerin befürchtet, dass sich die Risiken für Tiere und andere Pflanzen nicht abschätzen lassen.
Das Verwaltungsgericht betonte, es habe nur zu prüfen gehabt, ob das BVL als deutsche Zulassungsbehörde die Risiken des Anbau der Maissorte ausreichend ermittelt und ohne Willkür bewertet habe. Dies sei der Fall gewesen. Gegen die Braunschweiger Entscheidung kann der Konzern beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg als nächste Instanz Beschwerde einlegen.
Die Richter erklärten, es gebe keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass der Genmais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. "Neuere Untersuchungen könnten jedoch darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirkt, der damit bekämpft werden soll, sondern auch gegen weitere Insekten", hieß es in einer schriftlichen Mitteilung. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können als dies bisher angenommen wurde.
Monsanto hatte stets betont, es gebe keine wissenschaftliche Beweise für diese Vermutung. Nach jüngsten Angaben des US-Konzerns ist die Maissorte in sechs EU-Ländern verboten, ansonsten hätten weltweit Behörden MON 810 als sicher eingestuft - darunter in der EU, in Japan, in den USA und Kanada.
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