Biobanken: EU-Studie soll Rechte der Spender klären und europaweit einheitliche Standards vorbereiten

800.000 Euro für die Erforschung ethischer und rechtlicher Konsequenzen bei "Biobanken".

08.05.2008

Welche Rechte hat ein Spender gegenüber Forschungseinrichtungen? Wessen Eigentum sind die gespendeten Gewebsproben? Wem gehören die damit erzielten Forschungsergebnisse? - Diese und weitere ethische und rechtliche Fragen soll das europäische Forschungsprojekt "TissEU" ("Evaluation of Legislation and Related Guidelines on the Procurement, Storage and Transfer of Human Tissues and Cells in the European Union - an Evidence-Based Impact Analysis" ) für Europa klären. Die Leitung und Koordination des Projekts haben die Göttinger Medizinethiker Dr. Christian Lenk und Prof. Dr. Claudia Wiesemann aus der Abteilung Ethik und Geschichte der Medizin (Direktorin: Prof. Dr. Claudia Wiesemann) an der Universitätsmedizin Göttingen. Die Göttinger Medizinethiker kooperieren unter anderem mit universitären Einrichtungen in Birmingham, Padua, Dublin und Paris sowie mit der Arbeitsgruppe Medizinrecht und Bioethik an der Leibniz Universität Hannover. Die EU-Kommission fördert das Projekt über drei Jahre mit insgesamt 800.000 Euro. Das Projekt ist im April 2008 angelaufen.

"Biobanken" gelten weltweit als einer der vielversprechendsten Forschungsansätze in der Medizin. In solchen Datenbanken sind Gewebe- und Blutproben von Menschen aus der ganzen Welt gesammelt. Die Daten stehen der Forschung weltweit Forscher, die nach genetischen Ursachen von Krankheiten suchen. Aber auf viele ethische und rechtliche Fragen, die im Zusammenhang von Forschung mit Biobanken entstehen, gibt es bisher keine Antworten. Die von der EU-geförderte Studie soll Empfehlungen für gemeinsame Standards in Europa auf den Weg bringen.

"Wir wollen untersuchen, welche Regeln es in den europäischen Mitgliedsländern zu bestimmten ethischen und rechtlichen Fragen zu Biobanken gibt. Und wir wollen prüfen, ob sie ausreichend und zweckmäßig sind", sagt Prof. Wiesemann, Koordinatorin des Projekts.

An Forschungseinrichtungen in ganz Europa werden dafür diese Fragen gestellt:

1. Welche ethischen und rechtlichen Aspekte bestehen für die Forschung bei der Gewinnung, der Lagerung und dem Transfer von menschlichem Gewebe und Zellen?

2. Werden ethische und rechtliche Aspekte von Biobanken in der Forschung berücksichtigt?

3. Wie sind die Rechte und Ansprüche an menschlichem Gewebe und Zellen für die Forschung geregelt?

4. Ist die Anonymisierung und Pseudonymisierung zum Schutz der Privatheit von Patienten berücksichtigt, die Gewebe oder Zellen spenden?

"Ziel des Projektes ist es, eine Grundlage für Antworten zu legen, die dann im nächsten Schritt auch europaweit durchsetzbar sind", sagt Dr. Christian Lenk. Dazu befragen die Forscher auch externe Experten. Das Projekt soll dafür sorgen, dass alle verschiedenen, nationalen Gesetze und Richtlinien zur Forschung mit menschlichem Gewebe und Zellen in einer einzigen Datenbank gespeichert wer-den. Diese Datenbank wird öffentlich zugänglich sein. Sie soll ermöglichen, Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen nationalen Regelungen zu erkennen.

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