GPC Biotech gibt positive Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren mit Spectrum Pharmaceuticals bekannt
Schiedsgericht weist einstimmig alle Forderungen von Spectrum zurück und stellt keine Vertragsverletzungen durch GPC Biotech fest
- Spectrum Pharmaceuticals hat kein Anrecht auf einen Teil der Vorabzahlungen, die GPC Biotech von Pharmion Corporation bzw. Yakult Honsha Co. Ltd. erhielt;
- Spectrum hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine Vetriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA und GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, über eine mögliche zukünftige Vertriebspartnerschaft im Einklang mit Treu und Glauben zu verhandeln; und
- GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen um Satraplatin in Japan zu kommerzialisieren.
Dr. Bernd R. Seizinger, Vorsitzender des Vorstands, sagte: GPC Biotech nimmt seine vertraglichen Verpflichtungen sehr ernst. Wir sind erfreut, dass das Schiedsgerichts-Gremium einstimmig festgestellt hat, dass Spectrums Anschuldigungen grundlos waren und wir keine Vertragsverletzung begangen haben."
Im Dezember 2006 wurde die Gesellschaft von Spectrum Pharmaceuticals Inc. unterrichtet, dass Spectrum in den Vereinigten Staaten ein Schiedsgerichtsverfahren bei der American Arbitration Association (AAA) initiiert hat, um eine Auseinandersetzung im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu klären. Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens erhob Spectrum verschiedene Anschuldigungen und behauptete unter anderem, (1) Anspruch auf eine Zahlung von rund 9,0 Millionen Euro von GPC Biotech zu haben. Dieser Anspruch steht in Verbindung mit Erstattungen, die GPC Biotech im Zusammenhang mit dem am 19. Dezember 2005 zwischen der Gesellschaft und der Pharmion GmbH geschlossenen Entwicklungs- und Lizenzvertrags erhielt. Spectrum erweiterte seine Forderungen später und bezog auch einen Anspruch auf einen Teil der Zahlungen ein, die GPC Biotech aus dem Vertrag mit Yakult Honsha Co. Ltd zustanden. Spectrum behauptet zudem, dass (2) GPC Biotech keine angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternommen hat, um eine Zulassung für Satraplatin in Japan zu erhalten und den dortigen zukünftigen Vertrieb von Satraplatin voranzutreiben und dass (3) GPC Biotech mit Spectrum die Verhandlungen über eine Vertriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA nicht im Einklang mit Treu und Glauben geführt hat. Spectrum hat außerdem beantragt festzustellen, dass die vorgeworfenen Vertragsverletzungen von GPC Biotech einen Grund zur Kündigung des Entwicklungs- und Lizenzvertrags liefern. Die Anhörung wurde am 13. Juli 2007 abgeschlossen und die Schlussplädoyers wurden am 21. August 2007 gehört.
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