Holzauge sei wachsam! Neues zum passiven Biomonitoring

05.10.2007

Die neue Richtlinie VDI 3957 Blatt 11 ist eine Anleitung zum passiven Biomonitoring der Immissionsbelastung von Pflanzen in Regionen ("flächenbezogen") und im Umfeld von Emittenten ("emittentenbezogen"). Sowohl die Erfassung chronischer Wirkungen als auch die Erfassung von Betriebsstörungen kann das Ziel sein.

Gegenstand der Untersuchungsmethode in der neuen VDI 3957 Blatt 11 sind die Stoffgehalte von Blattorganen ausgewählter Baumarten im Siedlungs- und Flurbereich. Bei dem beschriebenen Verfahren werden Blattorgane oder Triebe von im Untersuchungsgebiet wachsenden Bäumen entnommen und auf Anreicherungen von Immissionen untersucht. Ziel der Richtlinie ist es, eine Anleitung für passives Biomonitoring mit Bäumen zu geben, die Anforderungen der Qualitätssicherung erfüllt, die Vergleichbarkeit verschiedener Untersuchungen fördert und so die Voraussetzung für eine einheitliche Bewertung schafft. Es werden Kriterien zur Auswahl der Messpunkte und Baumarten genannt und Methoden der Probenahme und Probenaufbereitung sowie Nachweisverfahren eines Immissionseinflusses beschrieben.

Die generelle Eignung des passiven Biomonitorings mit Blattorganen hat sich in zahlreichen lokalen, nationalen und internationalen Untersuchungen bestätigt. Es kann sowohl zur flächenrepräsentativen Erhebung, zur Trenduntersuchung und retrospektiven Analyse von Immissionswirkungen im Rahmen der Umweltbeobachtung als auch in emittentenbezogenen Studien eingesetzt werden. Bei Betriebsstörungen können mit diesem Verfahren zeitnah und mit geringem Aufwand Art sowie Ausmaß von Immissionswirkungen geklärt werden und ob aufwändigere Untersuchungen erfolgen sollen.

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