Bundesrat räumt beim Gentechnikgesetz erste Steine aus dem Weg
(ots) - Die Bundesländer haben in der Entscheidung im Bundesrat den Weg für ein innovationsfreundlicheres Gentechnikgesetz teilweise frei geräumt. So bewertet die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) in einer ersten Stellungnahme die Empfehlungen des Bundesrates. Die Rechtsunsicherheit bleibe allerdings für alle Beteiligten bestehen. Diese Chance hätten die Länder nach Auffassung der DIB leider nicht vollständig genutzt. So ist zum Beispiel die Anpassung der Haftungsregelung an die seit Jahrzehnten bewährten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches noch nicht vorgenommen worden.
Mit dem derzeit geltenden Gentechnikgesetz wird den Landwirten die Wahlmöglichkeit massiv erschwert, Gentechnik bei Bedarf einzusetzen. Dies drängt deutsche Bauern in einen Wettbewerbsnachteil. "Wenn die deutsche Landwirtschaft nicht endlich auf die Vorteile der Gentechnik zur Lösung definierter Anbau- oder Ertragsprobleme zurückgreifen kann, wird die vermeintliche deutsche Insel eine teure Sackgasse für den Verbraucher", erklärte Bernward Garthoff, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie. Die erhöhten Milch- und Fleischpreise seien erste Vorboten dieser Entwicklung. International ist Gentechnik auf über 100 Millionen Hektar Anbaufläche eine echte Erfolgsgeschichte. Deutschland werde an diesem Erfolg nicht teilhaben können, wenn der Bundestag den positiven Signalen des Bundesrates nicht folge oder sie nicht weiter ausbaue.
Die Bundesregierung müsse die wissenschaftlichen Ergebnisse zur Gentechnik in ihrem Entscheidungsprozess berücksichtigen, so die DIB. Aus diesem Grund müsse die vertagte Reglung zur guten fachlichen Praxis endlich mit wissenschaftlich fundierten Abstandswerten beschlossen werden.
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