Bundesregierung legt ohne Grund Rückwärtsgang bei der Biotechnologie ein
Nach fast zwei Jahren intensiver Diskussion hat das Bundeskabinett einen Vorschlag für die Novellierung des Gentechnikgesetzes vorgelegt. "Mit diesen Regelungen haben wir im Rennen um die internationale Innovationsführerschaft in der Pflanzenbiotechnologie keinerlei Chancen auf die ersten Plätze", stellte Garthoff fest. Forschung, Entwicklung und Anwendung würden künftig noch stärker eingeschränkt als bisher. Der DIB-Vorsitzende kritisierte insbesondere, dass die Bundesregierung die Haftung nicht präzisiert habe. Es sei immer noch nicht klar, ob die Haftung auf den bewährten Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches beruhen werde.
Garthoff forderte außerdem, dass sich Landwirte mit konventionellen und gentechnisch optimierten Maiskulturen, die direkt aneinander grenzen, vertraglich auf geringere Abstände als die von Bundesminister Seehofer geplanten 150 Meter einigen können. "Das halten wir für eine unverzichtbare Ergänzung. Denn diese Option bietet auch Landwirten in den eher klein strukturierten Höfen in Westdeutschland dann die Möglichkeit, den biotechnischen Fortschritt für den Maisanbau zu nutzen. Sonst können nur die großen Landwirtschaftsbetriebe in Ostdeutschland in Zukunft auf gentechnische optimierte Pflanzen setzen." Der wissenschaftlich unbegründete Abstand von 300 Metern zu Öko-Maisflächen sei völlig inakzeptabel.
Unzufrieden ist die DIB außerdem mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen. Mit diesem Gesetz versucht die Bundesregierung, unerwünschte Auswirkungen ihrer Gegenfinanzierung für die Reform der Unternehmenssteuern auf die forschungsintensive Hightech-Industrie abzufedern: Mit der Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Verlustvorträgen ab 2008 verschlechtern sich die Renditen von Biotech-Firmen deutlich gegenüber Unternehmen mit Geschäftsfeldern, die keine so langfristig angelegte und kapitalintensive Produkt- und Technologieentwicklung betreiben. Die Wirkung dieses Versuches der Bundesregierung, den finanziellen Schaden für forschungsintensive Unternehmen wieder gut zu machen, stuft Garthoff als "kläglich" ein.
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