Trübe Aussichten: Biowissenschaftler fordern Korrekturen am Gentechnikgesetz

Biowissenschaftler fordern Korrekturen am vorgelegten Entwurf des Gentechnikgesetzes

30.07.2007

Der Verbund Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO) hat nachdrücklich Korrekturen am vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes gefordert. Es stehe zu befürchten, dass im Bereich der Grünen Gentechnik ein weiteres innovatives Forschungsfeld mit derzeit noch starker deutscher Beteiligung verloren geht. Schon heute wandern Forschung und Anbau mitsamt ihren hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ins Ausland ab. Die Ergebnisse der Gentechnik-Forschung in Deutschland kommen so zunehmend den Ländern zugute, in denen weniger restriktive Regelungen für transgene Produkte gelten.

Eine der Absichten des Gesetzgebers war es, das deutsche Gentechnikrecht so auszugestalten, dass Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland befördert werden. "Wir hegen jedoch große Zweifel ob die vorgelegten Entwürfe diesem Ziel gerecht werden", so Prof. Rudi Balling, Präsident des VBIO. Gerade in Zeiten, in denen von der Wissenschaft erwartet wird, dass sie ihre Ergebnisse auch praktisch und gewinnbringend umsetzt ("Translation"), wird die Behinderung der Anwendung zwangsläufig negativ auf die Wissenschaft rückwirken. "Insofern" - so Balling weiter - "können wir auch die Einschätzung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, bei den vorgeschlagenen Änderungen handele es sich um einen 'guten Kompromiss', nicht nachvollziehen".

Die Kritik im Einzelnen:

Die Novellierung des Gesetzes wurde entgegen zwischenzeitlicher Ankündigungen nicht dazu genutzt, das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit aufzunehmen, ohne zugleich die Forschung der Wissenschaftler zu behindern. Es wurde die Chance versäumt, Rechtssicherheit zu schaffen und praktikable Schwellenwerte festzulegen, die den Wissenschaftlern auch weiterhin die Erforschung transgener Pflanzen ermöglicht.

Von der gesamtschuldnerischen Haftung sind gerade Wissenschaftler stark betroffen. Sie haften für Auskreuzungen aus geprüften und genehmigten Freisetzungsexperimenten bei der Entwicklung gentechnisch veränderter Sorten. Dadurch wird die Forschung massiv behindert, zumal die Deckungsvorsorge durch Forschungsinstitutionen ausgeschlossen ist.

Die vorgesehenen Änderungen stellen nicht sicher, dass eine Abgabe von nicht zum Verkehr zugelassenen Lebensmitteln an Dritte zu Forschungszwecken auch wirklich erlaubt ist. Die betroffenen Wissenschaftler werden auch weiterhin durch Strafandrohung an ihrer Forschung gehindert.

Die Festschreibung des Abstandes auf 150 bzw. 300 (Ökolandbau) Meter wird den Anbau von GVO-Mais an vielen Stellen unmöglich machen - mit den skizzierten negativen Folgen für die Wissenschaft.

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