MON810-Mais: Verwirrung um BVL-Bescheid

18.05.2007

Der Vertrieb von Saatgut des gentechnisch veränderten MON810-Mais ist in Deutschland ab sofort untersagt. Ende April schickte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen entsprechenden Bescheid an das Agro-Biotech-Unternehmen Monsanto. Das Saatgut darf erst dann wieder verkauft werden, wenn das Unternehmen einen geeigneten Monitoringplan vorlegt.

Die Kehrtwende in der Sicherheitsbewertung der gentechnisch veränderten Pflanze, die seit 1998 in der EU zugelassenen ist, sorgt für einige Verwirrung. Es lägen, so heißt es in dem Bescheid, "neue und zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse" vor, der Anbau von MON810 könne die Umwelt gefährden. Als Beleg werden verschiedene wissenschaftliche Studien aufgeführt. "Das Forschungsprogramm zur biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen, das die Bundesregierung seit vielen Jahren fördert, wird aber mit keinem Wort erwähnt", wundert sich Gerd Spelsberg, verantwortlicher Redakteur von bioSicherheit.de. Das Internetportal macht die Ergebnisse des Programms im Auftrag des Bundesforschungsministeriums (BMBF) seit Jahren öffentlich zugänglich.

So heißt es beispielsweise in dem BVL-Bescheid, erst in jüngeren Untersuchungen sei deutlich geworden, "dass und in welchem Ausmaß Bt-Toxin in höhere Nahrungskettenglieder gelangt." Tatsächlich zeigen viele Untersuchungen, dass Bt-Toxin auch Organismen der höheren Nahrungsebene erreicht, etwa räuberische Insekten, die den Wirkstoff indirekt mit ihren Beutetieren aufnehmen. Dies belegt aber noch keine schädliche Wirkung. Im Rahmen des staatlich geförderten Programms zur biologischen Sicherheitsforschung sind zahlreiche Felduntersuchungen zu Umweltauswirkungen von Bt-Mais durchgeführt worden. Ein Forschungsverbund aus elf Partnerinstitutionen, der sich drei Jahre lang mit dieser Frage beschäftigte, konnten weder für Tiere, die unmittelbar vom Mais leben, noch für deren Räuber statistisch gesicherte Hinweise für Bt-bedingte Effekte finden.

Der Verbundkoordinator Ingolf Schuphan von der RWTH Aachen bemerkte Ende 2005 in einem Interview mit bioSicherheit.de: "Wenn es Bt-Effekte auf die Agro-Biodiversität geben sollte, dann sind sie zufallsbedingt und am Rande der Nachweisgrenze." Den größten Effekt auf Nichtzielorganismen habe man auf den Parzellen gefunden, auf denen der Zünsler mit Insektiziden bekämpft wurde. Die staatlich geförderte Studie stützt sich auf eine umfassende Datenbasis: Von 2001 bis 2004 wurden fast eine Million Tiere gesammelt, bestimmt und ausgewertet. In der Begründung für die Vertriebsbeschränkung für MON810 kommen die Ergebnisse jedoch nicht vor.

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