Innovationen bei Therapie- und Prophylaxenotständen bei Tieren
Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurde eine Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Tiergesundheit durch Tierarzneimittel veröffentlicht. Das Programm zur Innovationsförderung des BMELV soll Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützen. Das Programm beinhaltet die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich Wissenstransfer. In den nächsten Jahren stehen dafür jährlich 20 Mio. Euro zur Verfügung.
Innovationspotential wird insbesondere in der Vermeidung von Therapie- und Prophylaxenotständen und von Therapie- und Prophylaxelücken bei Tieren gesehen. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung von innovativen Tierarzneimitteln und Mitteln, die im Sinne der Tierimpfstoff-Verordnung vom 24.10.2006 (BGBL. 1, Nr. 49, S. 2355 - 2373) zur Anwendung am Tier bestimmt sind. In Frage können Tierarzneimittel und Mittel zur Bekämpfung von infektiösen Krankheiten, Tumorerkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen kommen.
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