Innovationsfreundliche Regelungen schaffen
Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes vom Kabinett verabschiedet
Der Kabinettsbeschluss eröffnet die Chance, die Novelle des Gentechnikgesetzes wettbewerbsorientiert und innovationsfreundlich zu gestalten und die Änderungen noch in diesem Jahr zu verabschieden. Im Bereich der Forschung zielen die Eckpunkte bereits darauf ab, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Für die kommerzielle Anwendung der Pflanzenbiotechnologie besteht allerdings noch Handlungsbedarf. Die Anforderungen, die an die Landwirte für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gestellt werden sollen, sind nach wie vor zu hoch. Vor allem fehlen die Regeln zur guten fachlichen Praxis.
Die DIB will sich in die Diskussion zur Umsetzung der Eckpunkte in einen Gesetzentwurf intensiv einbringen und das Angebot des Bundeslandwirtschaftsministers aufgreifen, jetzt mit der Feinabstimmung zu einem Gentechnikgesetz zu beginnen. Denn die derzeit gültigen Rahmenbedingungen in der Pflanzenbiotechnologie sind selbst für die Versicherungsbranche unklar, so dass sie in der Frage des fairen Ausgleichs keine Unterstützung für Landwirte anbieten kann. Die Wirtschaft hat ihre Zusage an Bundesminister Seehofer aber eingehalten, ihre Vorstellungen eines fairen Interessenausgleiches in der Koexistenz zu formulieren.
Für die wirtschaftliche Nutzung der Gentechnik braucht es wettbewerbsorientierte und innovationsfreundliche Regelungen. Nur dann kann erfolgreich geforscht, getestet und diese Zukunftstechnologie genutzt werden. Die Novellierung des Gentechnikgesetzes ist daher ein international wichtiges Signal für die praktische Innovationskraft Deutschlands.
"Es wird sich zeigen, wie ernst die Bundesregierung die Chancen für Wachstum durch Innovation wirklich nimmt. Das Ziel muss sein, für Forschung und Praxis geeignete und vor allem wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu verwirklichen", betont Dr. Bernward Garthoff, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie. "Denn erst diese Bedingungen ermöglichen wieder Forschung in Deutschland und faire Koexistenz aller Anbauverfahren. Es muss echte Wahlfreiheit für alle Wirtschaftsbeteiligten gewährleistet sein."
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