Freisetzung gentechnisch veränderten Weizens in Gatersleben genehmigt
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluß, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie fuer die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 30.000 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.
In dem Freilandversuch sollen verschiedene gentechnisch veraenderte Weizenlinien untersucht werden. Die übertragenen Gene stammen aus Gerste und Ackerbohne und führen zu einem erhoehten Eiweissgehalt in den Weizenkoernern.
Da Weizenpflanzen sich selbst bestäuben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung laut BVL grundsätzlich als gering anzusehen. Um diese weiter zu minimieren, muss die Versuchsfläche laut Anbauplan im Abstand von mindestens 120 Metern zu anderen Weizenfeldern angelegt werden. Zu den Vermehrungsflächen des Getreidesortiments der Genbank des IPK wird ein Abstand von 500 Metern gefordert, um Einkreuzungen sicher zu vermeiden. Ausserdem wird die Freisetzungsfläche von der Genbankfläche durch eine Mantelsaat aus Büschelschön (Phacelia), einen Gerstenschlag sowie einen Gebüsch- und Baumstreifen abgeschirmt.
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