DFG legt neue Empfehlungen zur Stammzellforschung vor
Revision des Stammzellgesetzes soll Rahmenbedingungen für deutsche Forscher verbessern
1) Die Stichtagsregelung sollte abgeschafft werden. Der deutschen Forschung sollten auch neuere, im Ausland hergestellte und verwendete Stammzelllinien zugänglich gemacht werden, sofern diese aus "überzähligen" Embryonen entstanden sind.
2) Die Einfuhr von Zelllinien sollte auch dann erlaubt sein, wenn diese für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke verwendet werden sollen.
3) Die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler sollte aufgehoben und der Geltungsbereich des Stammzellgesetzes eindeutig auf das Inland bezogen bleiben.
Die DFG spricht sich nach wie vor gegen das reproduktive Klonen aus. Dem so genannten "Forschungsklonen" (somatischer Kerntransfer) steht die DFG nach wie vor ablehnend gegenüber, da grundlegende zellbiologische Prozesse der frühen Zellentwicklung noch nicht hinreichend geklärt sind. Hier sollen zunächst alternative Methoden weiter erforscht werden. Auch die Forschung an adulten Stammzellen muss weiter gefördert werden, da sie eine sinnvolle Ergänzung, wenn auch keinen Ersatz für die embryonale Stammzellforschung darstellt.
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