Kommission gibt grünes Licht für Tierimpfstoffe gegen Vogelgrippe
Die Europäische Kommission hat für zwei Impfstoffe gegen Vogelgrippe eine gemeinschaftsweite Zulassung erteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass wirksame Impfstoffe für alle EU-Staaten während der Herbst- und Wintermonate zur Verfügung stehen, in denen das größte Risiko für eine Vogelgrippeepidemie besteht. Zurzeit sind keine Fälle von Vogelgrippe bei Haustieren oder in wilden Beständen in der EU bekannt, doch wird sich das Risiko laut Europäischer Kommission in den nächsten Wochen mit Beginn des herbstlichen Vogelflugs erhöhen. Beide zugelassenen Impfstoffe senken die Sterblichkeit der geimpften Hühner und die Ausscheidung des Virus. Bei beiden Impfstoffen, Nobilis Influenza H5N2 und Poulvac FluFend H5N3 RG, handelt es sich um Impfstoffe mit inaktiven Vogelgrippeviren, die als Injektion verabreicht werden. Mit Nobilis Influenza H5N2 ist die Behandlung von Hühnern, mit Poulvac FluFend H5N3 RG die Behandlung von Hühnern und Pekingenten möglich.
Der für die Politikbereiche Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, erläuterte: "Da zurzeit das Risiko besteht, dass die Vogelgrippe in der bevorstehenden Zugvogelsaison wieder auftritt, hält es die Kommission für angemessen, diese Impfstoffe in Ausnahmefällen zuzulassen. Ich bin erfreut, dass die pharmazeutische Industrie der EU in der Lage ist, Impfstoffe in so kurzer Zeit zu entwickeln und damit auf dringenden Bedarf so schnell zu reagieren."
Der Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) hat seine wissenschaftliche Bewertung aufgrund der derzeitigen Risiken beschleunigt abgeschlossen. Nach seiner Empfehlung sind diese Impfstoffe in Ausnahmefällen mit spezifischen Auflagen zu genehmigen, die jährlich zu überprüfen sind. Die Agentur kam zu dem Schluss, dass der Nutzen einer sofortigen Genehmigung angesichts des nahenden Herbsts und Winters mit hohem Risiko für das Auftreten des Vogelgrippevirus größer ist als die potenzielle Gefahr. Die Auflagen sollen zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Impfstoffe liefern und gewährleisten, dass der Antragsteller über ein aktives Programm zur Meldung von Nebenwirkungen (Pharmakovigilanz) verfügt, sollten die Stoffe außerhalb des Labors eingesetzt werden.
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