Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln erteilt

20.06.2006

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat der Universität Rostock die Genehmigung zur Freisetzung (Freilandversuch) von gentechnisch veränderten Kartoffeln am Standort Groß Lüsewitz erteilt.

Ziel der Versuche ist es, geeignete Verfahren zu entwickeln und praktisch zu testen, mit denen die Sicherheit neuartiger gentechnisch veränderter Pflanzen für Umwelt und Verbraucher überprüft werden kann. Bei den vier gentechnisch veränderten Kartoffeln, die im Rahmen des in Groß-Lüsewitz geplanten Versuchs eingesetzt werden sollen, handelt es sich um Prototypen für gentechnisch veränderte Pflanzen der zweiten und dritten Generation, an denen weltweit zahlreiche Forschergruppen und Unternehmen arbeiten. Dabei geht es etwa um neuartige Pflanzen, die nachwachsende Rohstoffe liefern oder Arzneimittelwirkstoffe produzieren.

Die Freisetzung findet im Rahmen der Forschungsarbeiten des "Innovativen Regionalen Wachstumskerns BioOK" statt, bei denen Unternehmen der Region gemeinsam mit der Universität Rostock Verfahren für die Risikobewertung und Zulassung von Gentechnisch Veränderten Pflanzen entwickeln. Der Verbund BioOK will sich als "TÜV" für Gentechnisch Veränderte Pflanzen am Standort Groß Lüsewitz etablieren.

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