VFA fordert zügige Umsetzung der EG-Biopatentrichtlinie

18.10.2001

Berlin (VFA). "Die europäische Biopatentrichtlinie muss jetzt vom Bundestag zügig und ohne Abstriche in deutsches Recht umgesetzt werden." Das betonte heute die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, vor der Sachverständigenanhörung zur Biopatentrichtlinie im Rechtsausschuss des Parlaments am morgigen Mittwoch. Yzer warnte: "Ein nationaler Alleingang - insbesondere beim Stoffschutz - würde Deutschland innerhalb Europas und international isolieren. Die hoffnungsvolle Aufholjagd der Biotechnologie in unserem Land darf nicht durch weitere Verzögerungen oder eine Aufweichung der Richtlinie gefährdet werden."

Die Hauptgeschäftsführerin des VFA - dessen 44 Mitgliedsunternehmen mehr als zwei Drittel des deutschen Arzneimittelmarktes repräsentieren - verwies darauf, dass nach dem jüngsten Scheitern der Nichtigkeitsklage der Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof die EU-Mit-gliedsstaaten unmissverständlich aufgefordert sind, die bereits 1998 beschlossene Richtlinie in ihr nationales Recht zu übernehmen. Auch Bundeswirtschaftsminister Müller hatte noch in der vorigen Woche die rasche Umsetzung der Richtlinie angemahnt. Großbritannien, der wichtigste Wettbewerber Deutschlands in Europa, hat sie bereits im vergangenen Jahr und ohne Einschränkungen übernommen.

Mit dem Blick auf die aktuelle Diskussion unterstrich Yzer, dass bei einer von Kritikern angestrebten Abschwächung des Stoffschutzes für biotechnologische Erfindungen Forschung und Investitionen in Deutschland blockiert würden: "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass langfristig nur in Ländern investiert wird, die einen effektiven gewerblichen Rechtsschutz - dies bedeutet auch einen umfassenden Stoffschutz auf allen Gebieten der Technik - garantieren." Würde Deutschland dabei

Abweichungen für biotechnologische Erfindungen zulassen, werde zudem das Ziel, mit der Richtlinie das europäische Patentrecht zu harmonisieren, um damit auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA zu stärken, ins Gegenteil verkehrt.

Die Kritiker des Stoffschutzes blieben zudem nach wie vor den Nachweis schuldig, dass die geltende Patenterteilungspraxis kleine und mittlere Biotech-Startups behindere. "Die Praxis widerlegt dieses Vorurteil. Die Biopatentrichtlinie ist vielmehr auch für Biotech-Startups eine wichtige Voraussetzung für deren positive Entwicklung", sagte Yzer und verwies darauf, das der Biotechnologie-Spitzenreiter USA mit über 1.200 kleinen und mittleren Biotech-Unternehmen seit jeher den stärksten Patentschutz auch auf Gensequenzen habe. Die Verschiebung zugunsten der Startups zeige sich auch in Deutschland. So ist der Anteil der großen Pharmaunternehmen an den Patentanmeldungen rückläufig: Von 66 Prozent zu Beginn auf 44 Prozent am Ende der 90er Jahre. Steigende Anteile verzeichnen dagegen die kleinen Biotechnologieunternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und insbesondere Einzelerfinder, zumeist Wissenschaftler. "Von einer Forschungsbehinderung durch einen umfassenden Stoffschutz kann überhaupt nicht die Rede sein", betonte Yzer.

"Für Investitionen ist ein effektiver Patentschutz entscheidend", bekräftigte die VFA-Hauptgeschäftsführerin. Dieser sei infrage gestellt, wenn in Deutschland zukünftig bei Gensequenzen nur ein Verfahrensschutz oder ein rein verwendungsbezogener Patentschutz gewährt werde. Da regelmäßige Erfahrungsberichte der Europäischen Kommission zur Umsetzung und Auswirkung auf die Patentierungspraxis in der Richtlinie vorgesehen sind, sollten diese Erfahrungen abgewartet werden, statt jetzt übereilt Einschränkungen beim Stoffschutz zu beschließen. Yzer: "Erst mit diesem Wissen kann fundiert über einen möglichen Änderungsbedarf diskutiert werden." Dies müsse dann zumindest auf europäischer Ebene und nicht allein national geschehen.

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