Projekt "Biosafety" startet Freilandversuch zu Forschungszwecken
Das vom BMBF geförderte Projekt "Zur biologischen Sicherheit gentechnisch veränderten Getreides" (Biosafety) wird seit April 2005 im Rahmen des Biosicherheitsprogramms der Bundesregierung "Biologische Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen" gefördert. Neben dem Institut für Phytopathologie und Angewandte Zoologie der Universität Gießen ist auch der Lehrstuhl für Biochemie der Universität Erlangen-Nürnberg an diesem Projekt beteiligt. In dem Projekt wird der Einfluss transgener Gerstenpflanzen, die verbesserte Futtereigenschaften oder eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber pilzlichen Krankheitserregern zeigen, auf nützliche Bodenpilze untersucht. Im Vergleich zur herkömmlichen Gerste kann durch den Anbau dieser genetisch veränderten Pflanzen der Pestizideinsatz bzw. Düngemittelbedarf deutlich verringert werden. Die Gießener Gerste ist deshalb wahrscheinlich besonders geeignet, um unter den Bedingungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung - reduzierte Bodenbearbeitung, reduzierte Pflanzenschutzmaßnahmen und reduzierte Düngung - hervorragende agronomische Eigenschaften zu entfalten.
Die Versuchsfläche in Gießen umfasst insgesamt etwa 400 m2, von denen 12 m2 - also eine Fläche von 3 m mal 4 m - für die Freisetzung von rund 5000 Gerstenpflanzen vorgesehen sind. Ein erster Freilandanbau zu Forschungszwecken soll im April 2006 starten, um so die Frage zu klären, ob die agronomisch verbesserten Pflanzen unerwünschte Seiteneffekte auf nützliche Bodenpilze wie die Mykorrhiza zeigen. Diese Frage ist von entscheidender ökologischer Bedeutung, da Mykorrhiza-Pilze einen essentiellen Bestandteil in Agrarökosystemen darstellen und in erheblicher Weise zur Förderung von Pflanzengesundheit beitragen. Gerste ist ein "Selbstbestäuber", d.h. eine Pflanze wird nur durch den eigenen Pollen befruchtet. Die Möglichkeit der Auskreuzung ist auch in einer im Auftrag der EU durchgeführten Studie als sehr gering eingestuft worden. Der Aufbau des Feldversuchs beinhaltet trotzdem zusätzlich besondere Maßnahmen zur Minimierung des Pollenflugs und der Kreuzbestäubung. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Anfang April die Genehmigung zur Freisetzung erteilt.
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