Neuartiger oraler Faktor-Xa-Hemmer BAY 59-7939: Positive Ergebnisse der Phase-II-Studie zur einmal täglichen Gabe vorgestellt
Das untersuchte Dosisspektrum der Phase II-Studie mit BAY 59-7939 reichte von 5 bis 40 mg einmal täglich (achtfacher Dosisbereich). Dabei waren alle Dosierungen im Vergleich zum derzeitigen Goldstandard Enoxaparin subkutan 40 mg - bei einer einmal täglichen Anwendung - wirksam. Als so genannter primärer Wirksamkeitsendpunkt wurde der Anteil von tiefer Venenthrombose (DVT), objektiv bestätigter nicht tödlicher Lungenembolie (PE) und Sterblichkeit aus beliebigem Grund ermittelt. Dieser betrug 6,4 bis 14,9% für BAY 59-7939 gegenüber 25,2% für Enoxaparin. Keine Dosierung wurde aufgrund von Wirksamkeits- oder Sicherheitsbedenken abgebrochen.
Hinsichtlich des Sicherheitsendpunktes - definiert als Häufigkeit starker postoperativer Blutungen, die spätestens zwei Tage nach der letzten Verabreichung der Studienarznei auftraten - konnte eine signifikante Dosis-Wirkungs-Beziehung festgestellt werden (p= 0,039). So zeigten die beiden niedrigsten Dosierungen von BAY 59-7939 (5 und 10 mg) mit 2,3% bzw. 0,7% die gleichen Blutungsraten wie Enoxaparin auf. Auf der Grundlage dieser Daten liegt die optimale Dosierung - sowohl aus Sicht der Wirksamkeit als auch der Sicherheit - zur Prävention von Venenthrombosen nach orthopädischen Eingriffen bei 10 mg einmal täglich.
BAY 59-7939 wird parallel für drei Schlüsselindikationen entwickelt: Prävention von Venenthrombosen nach großer orthopädischer Operation, Behandlung von Venenthrombosen und zur Vorbeugung eines Schlaganfalls bei Vorhofflimmern.
Bayer HealthCare und die Johnson&Johnson-Tochtergesellschaft Ortho-McNeil Pharmaceutical Inc. haben kürzlich die gemeinsame Entwicklung und Vermarktung von BAY 59-7939 für die Indikationen Prävention und Therapie von Thrombosen bekannt gegeben. In den USA erhält Ortho-McNeil die exklusiven Vermarktungsrechte bei Kardiologen, Allgemeinärzten und für das Hospitalgeschäft. In den USA hat BHC die Option, das Präparat im Rahmen eines Co-Promotion-Abkommens im Krankenhaus und bei Fachärzten zu vertreiben. Ferner verbleiben alle Rechte außerhalb der USA exklusiv bei Bayer HealthCare.
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