Ethikrat für restriktiven Umgang mit Gentests

15.08.2005

(dpa) Arbeitgeber sollten nach Auffassung des Nationalen Ethikrates bei der Einstellung von Mitarbeitern in der Regel keinen medizinischen Gentest verlangen dürfen. «Obligatorische Gentests sollten verhindert werden», sagte die Vorsitzende des Gremiums, Kristiane Weber-Hassemer, der «Berliner Zeitung». Sie forderte, den Umgang mit derartigen Tests in einem neuen Gendiagnostikgesetz zu regeln. Am Dienstag will der Nationale Ethikrat Empfehlungen für ein solches Gesetz vorlegen. Dabei soll es unter anderem um medizinische Gentests gehen.

Der Nationale Ethikrat hält eine Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer für dringend geboten. «Wir erleben eine zunehmende Tendenz, genetische Daten zu erheben. Der gläserne Mensch wird immer konkreter», warnte Weber-Hassemer. Dies sei eine «beunruhigende Entwicklung».

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