Mögliche EU-Gesetzgebungen zum Technologietransfer bedrohen europäische Biotechnologie
CORDIA bietet Plattform zur Diskussion über neue Partnerstrategien
Die Vorschläge zur Änderung der Gesetzgebung wurden zu einem kritischen Zeitpunkt gemacht: Unternehmen und akademische Institute sind, insbesondere im Bereich der Biotechnologie, zur kommerziellen Nutzung innovativer Technologien oftmals auf Lizenzverträge angewiesen. Auch für Pharmaunternehmen bieten sie eine wichtige Möglichkeit die versiegenden Produktpipelines rasch mit Innovationen zu füllen.
In der derzeit geltenden Gesetzgebung ist eine explizite Zustimmung der Europäischen Kommission zu Lizenzvereinbarungen nur dann notwendig, wenn diese nicht in die so genannte "Gruppenfreistellung" fallen. Die nun vorliegenden Entwürfe würden, im Falle ihrer Implementierung, diese Gruppenfreistellung drastisch einschränken. Zusätzlich würde die neue Gesetzgebung rückwirkend auch bereits bestehende Verträge betreffen. Die Frist für eine Stellungnahme zu den neuen Gesetzesentwürfen läuft nur noch bis zum 26. November 2003.
"Die Reife der europäischen Biotechnologie-Industrie zeigt sich an den Vereinbarungen mit der pharmazeutischen Industrie," kommentiert Francois Mouney, CEO von Genfit und Vorsitzender der CORDIA Konferenzsession "Partnership Strategies". "Diese Vereinbarungen sind nicht nur wichtig, um die breite Palette an Medikamenten der pharmazeutischen Unternehmen langfristig aufrecht zu erhalten. Sie sind auch bedeutend um die Weiterentwicklung neuartiger Produkte von Biotechnologie-Firmen zu sichern. Nur so kann den Patienten die Verfügbarkeit, eines breiten Angebots immer effektiverer Therapeutika, langfristig garantiert werden."
CORDIA EuropaBio Convention 2003 wird in der begleitenden Konferenz ein Forum für zahlreiche Perspektiven zu diesem Thema bieten. Insbesondere im Rahmen des Themenkomplexes "Partnerships of the Future Stimulating Growth" werden sich Experten und Betroffene äußern. Gleichzeitig bietet das parallel laufende Partnering Forum ausgewählten Firmen die Gelegenheit solche Vereinbarungen anzubahnen und vor Ort Expertenmeinungen einzuholen.
Einsicht in die Gesetzesvorlagen und Richtlinien für zukünftige Technologietransfervereinbarungen gibt es unter: http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/legislation/entente3_en.html
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