Neue Mitglieder im Europäischen Patentübereinkommen
Beitritt, zum 1. Januar 2003 Ungarn, zum 1. März Rumänien. Damit gehören sie neben allen Staaten der EU sowie Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Liechtenstein, Monaco, Slowakei, der Schweiz und der Türkei zu einer Gemeinschaft von Staaten, in der gemeinsame Grundsätze bei der Patentbehandlung gelten. Als nächste Beitrittskandidaten gelten Lettland, Litauen und Polen.
Die nach diesem Übereinkommen erteilten Patente werden als europäische Patente bezeichnet. Das europäische Patent hat in jedem Vertragsstaat, für den es erteilt worden ist, dieselbe Wirkung und unterliegt denselben Vorschriften wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent, soweit sich aus diesem Übereinkommen nichts anderes ergibt.
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