BAH fordert reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel
Lebensmittel als Gegenstände des täglichen Bedarfs werden zurecht mit nur 7 Prozent versteuert. „Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass in Deutschland auf Produkte wie Tierfutter, Taxifahrten und Schnittblumen 7 Prozent erhoben werden, während auf Arzneimittel, die zumeist täglich benötigt werden und nicht selten lebensnotwendig sind, 19 Prozent anfallen. Auch sie sollten nur mit dem Mindestsatz besteuert werden“, so Kortland.
Würde man den reduzierten Mehrwertsteuersatz berücksichtigen, könnte allein die gesetzliche Krankenversicherung etwa 4 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. „Die frei werdenden Mittel könnten für ein verbessertes Leistungsangebot oder Beitragssatzsenkungen genutzt werden“, sagt Kortland.
Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel gilt in vielen Ländern Europas. In bestimmten Staaten entfällt die Steuer für einige Arzneimittel sogar gänzlich. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen der Staat den vollen Satz erhebt. Nach Dänemark und Bulgarien ist die Bundesrepublik einer der wenigen EU-Staaten, die den höchsten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel verzeichnen. Alle anderen Länder in der Europäischen Union liegen darunter.
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