Genmanipulierte Insekten könnten internationalen Lebensmittelhandel stören
Genetisch veränderte Organismen zur Schädlingsbekämpfung können Agrarprodukte verunreinigen
„Da ist eine Fliege im Essen.“ Bei diesem Satz denkt man eher an eine tote Fliege in der Suppe als an ein genmanipuliertes Insekt, das zusammen mit dem Biogemüse auf den Tisch gekommen ist. Kein unrealistisches Szenario, denn in den USA beispielsweise dürfen inzwischen versuchsweise genetisch veränderte Insekten in der Nähe von Äckern eingesetzt werden. Können aber Obst und Gemüse, die Reste genmanipulierter Insekten enthalten und die aus den USA exportiert werden, unter dem Siegel „Bio“ verkauft werden? Guy Reeves vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön und Martin Phillipson von der Universität Saskatchewan Saskatoon in Kanada machen nun auf dieses Problem aufmerksam. Ihrer Meinung nach müssen die Regulierungsbehörden in den USA Klarheit schaffen, damit die Produzenten von Bioprodukten nicht um ihren Ruf zu fürchten brauchen.
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Weltweit werden männliche Insekten seit 50 Jahren durch kurzzeitige Bestrahlung sterilisiert, um ihre Ausbreitung zu kontrollieren. Zwei Arten, bei denen die Methode angewandt wird, sind die Schraubenwurm- sowie die Mittelmeerfruchtfliege. Zwar können sich die Männchen nach der Bestrahlung noch paaren, die Eier sind jedoch lebensunfähig. Ein zweiter Ansatz, der seit neuestem in einem amerikanischen Feldversuch getestet wird, prüft die Wirksamkeit von genveränderten Männchen, die nur Söhne zeugen. Beide Ansätze verringern die Männchen-Population und damit den gesamten Insektenbestand.
Folgende Anträge für Freisetzungsversuche genmodifizierter Insekten zur Schädlingsbekämpfung wurden bereits eingereicht:
- Großbritannien 2011: vom Antragsteller zurückgezogen
- Spanien 2013 und 2015: vom Antragsteller zurückgezogen
- USA 2005-2011: genehmigt, Freisetzung im abgelegenen Gebiet der Wüste Arizonas
- New York State 2014-2017: genehmigt, vom Antragsteller im März 2016 zurückgezogen, im November 2016 von der Genehmigungsbehörde offiziell beendet. Die Genehmigung erlaubt eine Freisetzung von 100.000 genmodifizierten Kohlmotten pro Woche auf insgesamt 40.500 Quadratmetern Kohl- und Brokkoli-Feldern 72 Mal pro Jahr.
Beide Methoden haben den Vorteil, dass die Schädlingsbestände ohne Insektenschutzmittel eingedämmt werden können. Allerdings könnte die Methode „genmanipulierte Insekten“ in einen Konflikt mit den zunehmenden Verschärfungen der Lebensmittelkontrolle geraten. Besonders den Biobauern droht ihr Siegel abhandenzukommen, sobald ihre Produkte genveränderte Insekten enthalten. Dazu erklärt Reeves vom Max-Planck-Institut in Plön: „Die großflächige Freisetzung von genetisch veränderten Insekten könnte das Vertrauen der Kunden in Bioprodukte erschüttern und so den Landwirten schaden. Leider wird dieses Problem noch viel zu wenig thematisiert.“
So würde ein Biolandwirt bislang nicht informiert, wenn in der Nähe seines Feldes genmanipulierte Kohlmotten ausgesetzt werden. Folglich kann er sich auch nicht auf das Risiko vorbereiten. Die Wissenschaftler sind sich einig, dass es in so einem Fall an Gesetzen mangelt. Zumindest in einem Radius von drei Kilometern sollten laut Feldexperimenten betroffene Landwirte informiert werden.
Potenzielles Handelshemmnis
Der Schaden könnte aber nicht nur Biolandwirte, sondern auch die Wirtschaft treffen. „Der Export von mit genmanipulierten Organismen verunreinigten Agrarprodukten aus den USA könnte zum Handelshemmnis werden, denn manche Länder betreiben hinsichtlich genmanipulierter Nahrungsmittel eine Null-Toleranz-Politik“, so Reeves.
Verordnungen hätten Reeves und Phillipson eigentlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA erwartet. Diese hat 2013 zwar Leitlinien veröffentlicht, laut derer der Import von genmodifizierten Insekten unerwünscht ist. Die Umsetzung liegt jedoch in der Verantwortung der Mitgliedsländer.
Um genmanipulierte Insekten erfolgreich in die landwirtschaftliche Produktion einzubinden, ist es besonders wichtig, alle beteiligten Gruppen – dazu zählen auch Landwirte und Verbraucher – in den Entwicklungsprozess einzubeziehen und regelmäßig zu informieren. „Als Vergleich könnten selbstfahrende Autos dienen. Wenn sie so produziert werden, dass sie Fahrradfahrer nicht als Verkehrsteilnehmer erkennen und somit umfahren, wird ihre Einführung scheitern. Ebenso werden genmanipulierte Insekten keine Zukunft haben, wenn Betroffenen keine Stimme gegeben wird“, sagt Reeves.