Union einigt sich auf Vorschlag für Demenzforschung
(dpa) Die Unionsfraktion hat sich nach internem Ringen auf einen Vorschlag geeinigt, wie aus ihrer Sicht künftig Demenz gemeinnützig erforscht werden könnte. Demnach soll Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt und dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben. Darauf verständigen sich die CDU- und CSU- Bundestagsabgeordneten am Dienstag in Berlin nach Teilnehmerangaben bei zehn Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Die Fraktion hat 310 Mitglieder. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte eine Einverständniserklärung als Teil der Patientenverfügung angestrebt.
Ähnlich wie jetzt die Unionsfraktion hatte sich zuvor SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach geäußert: Der Betroffene müsse sich bei klarem Verstand mit einer gemeinnützigen Forschung an seiner Person einverstanden erklären und von einem Arzt über Risiken und Vorteile aufgeklärt werden. Das Dokument solle mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. Ohne ein solches Schriftstück über eine gemeinnützige Demenzforschung, sei nur eine Forschung möglich, die individuellen Nutzen bringe.
In Deutschland ist Demenzforschung, von der andere Patienten einen Nutzen haben, nicht aber der betreffende Patient, nicht erlaubt. Die Abstimmung im Bundestag darüber soll vor der parlamentarischen Sommerpause sein.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wissenschaft

Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.