Sicherer Betrieb gentechnischer Anlagen
Neue VDI Richtlinie 6300 Blatt 1
migon87, pixabay.com, CC0
Viele Produkte des Alltags wie Käse, Vitamine aber auch Arzneimittel werden heute mit biotechnologischen Methoden hergestellt. Oftmals kommt dabei Gentechnik zum Einsatz, z.B. bei Verwendung von Enzymen, die aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden. Da gentechnische Arbeiten ein hohes Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt darstellen können, müssen in den Laboratorien zahlreiche bauliche, organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen getroffen und überwacht werden. Die neue Richtlinie VDI 6300 Blatt 1 ist dafür ein gut handhabbarer Leitfaden.
Die Richtlinie gibt einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und beschreibt den Stand der Technik für die Überprüfung relevanter Sicherheitsmaßnahmen. Sie gilt für die gentechnischen Laborbereiche der Sicherheitsstufen 1 bis 3 und unterstützt durch detaillierte Angaben auch bei der Dokumentation gentechnikrechtlicher Vorgaben. VDI 6300 Blatt 1 richtet sich an Anlagenbetreiber, Projektleiter sowie von Ihnen Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS), Planer, Servicefirmen und Prüflaboratorien.
In der Praxis findet die Richtlinie hohen Zuspruch. So sagt etwa Dr. Jens Gerlach, Regierungspräsidium Gießen, über die VDI 6300 Blatt 1: „Sehr informativ und übersichtlich. Die vielen praxisnahen Hilfestellungen für eine sachgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung der gentechnikrechtlichen Vorgaben zusammen mit den sonst nirgendwo so komplett und geballt dargestellten Grundlagen für diese Vorgaben werden diese Richtlinie in der Praxis breite Anwendung finden lassen.“
Herausgeber der Richtlinie VDI 6300 Blatt 1 „Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen - Leitfaden zur technischen und analytischen Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen“ ist die VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences (VDI-TLS), Vorsitz des Ausschusses: Marc Thanheiser, Robert Koch Institut (RKI) Berlin.
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