Gentests an Embryonen werden nur wenig nachgefragt
(dpa) Die nach jahrelangen Debatten in engen Grenzen zugelassenen Gentests an Embryonen werden nach einem Zeitungsbericht kaum wahrgenommen. Seit der Einführung 2014 seien bundesweit nur 46 Anträge auf Genehmigung der Präimplantationsdiagnostik bei der zuständigen Ethikkommission eingegangen, berichtet die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» («HAZ»/Dienstag). Vier Kinder seien bis Juni dieses Jahres geboren worden. Bei der Einführung dieses umstrittenen Diagnoseverfahrens war mit jährlich etwa 200 Fällen gerechnet worden.
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos, der nach künstlicher Befruchtung im Reagenzglas gezeugt wurde. Sie ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Frauen können sich jedoch an die Kommission wenden und einen Antrag auf PID stellen, wenn sie befürchten, dass ihr Kind schwere Erbkrankheiten haben wird oder tot zur Welt kommt.
Ein Grund für die Zurückhaltung könnten die hohen Kosten sein, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Die Beantragung der Untersuchung kostet dem Zeitungsbericht zufolge 1.500 bis 3.000 Euro, die Durchführung bis zu 10.000 Euro. Auch die Einrichtung von PID-Zentren, die die zeitaufwendige und kostspielige Diagnostik durchführen dürfen, kommt laut «HAZ» nur langsam voran. Bis Juni seien deutschlandweit gerade einmal zwei Zentren an den Unikliniken in Lübeck und Hamburg zugelassen.
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