Glyphosat in Muttermilch: Weiterhin stillen?

Veröffentlichte Werte führen zu einer Aufnahme, die weit unter dem gesundheitlich abgeleitetem Richtwert liegt

02.07.2015 - Deutschland

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 25. Juni 2015 berichtet, dass ein Labor in 16 Muttermilchproben den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat gemessen hat, und diese Messungen als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Nationale Stillkommission schätzen die gemessenen Gehalte von bis zu 0,43 Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) als gesundheitlich unbedenklich ein. Die veröffentlichten Werte würden bei Neugeborenen zu einer Glyphosataufnahme führen, die um einen Faktor von mehr als 4000 niedriger liegt als der in der EU abgeleitete Richtwert, bei dem keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Methodik des Tests. Die Nationale Stillkommission und das BfR weisen anlässlich von Anrufen besorgter Mütter darauf hin, dass Muttermilch nach wie vor die natürliche und damit beste Nahrung für Säuglinge ist. Mütter sollten sich nicht verunsichern lassen und wie bisher stillen.

Muttermilch ist die beste Nahrung für Säuglinge. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im ersten Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Säuglinge, die vier bis sechs Monate lang ausschließlich gestillt wurden, haben ein deutlich geringeres Infektionsrisiko zum Beispiel bei Atemwegsinfekten. Weitere Krankheiten, die bei gestillten Kindern im späteren Leben seltener auftreten können, sind Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2. Die Nationale Stillkommission empfiehlt daher, Säuglinge mindestens bis zum Beginn des fünften Monats ausschließlich zu stillen und auch nach Einführung der Beikost weiter zu stillen, so lange Mutter und Kind mögen.

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand reichert sich Glyphosat aufgrund seiner physikalisch-chemischen Eigenschaften nicht im Fettgewebe an. Auch in den vorliegenden Tierversuchen ist keine Affinität zum Fettgewebe beobachtet worden und die Ausscheidung in der Milch von Kühen war vernachlässigbar gering.

In Bezug auf die verwendete ELISA-Methode bestehen zudem Zweifel an deren Zuverlässigkeit für die Analyse von Muttermilch. Die dem BfR bekannten ELISA-Tests sind für die Bestimmung von Glyphosat in Wasserproben validiert, eine Eignung für Milch und andere fetthaltige Matrices ist nicht belegt. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die keine Hinweise auf eine Anreicherung im Organismus erbracht haben. Aus den dem BfR vorliegenden Informationen geht nicht hervor, ob der Test vorher für alle untersuchten Matrices (Muttermilch, Urin) validiert wurde. Dies ist für eine gültige Aussage erforderlich, da die Bestimmungsgrenzen in den verschiedenen Matrices sehr unterschiedlich sein können. Die veröffentlichten Gehalte in 16 Muttermilchproben lagen in einem relativ engen Bereich zwischen 0,21 und 0,43 ng pro ml. Die empfindlichste in der Überwachung eingesetzte Analysenmethode erlaubt jedoch nur eine Bestimmungsgrenze von 10 ng pro ml. Die berichteten Gehalte in Muttermilch liegen also deutlich darunter und können ohne genaue Aussagen zur verwendeten Analysenmethode nicht beurteilt werden.

Das BfR hat auf Basis der veröffentlichten Glyphosatgehalte in Muttermilch berechnet, ob gesundheitliche Richtwerte überschritten werden würden. Neugeborene haben - bezogen auf ihr Körpergewicht - im Vergleich zu älteren Kindern den höchsten Flüssigkeitsbedarf von ca. 150 ml pro kg Körpergewicht täglich. Bei Zugrundelegung des höchsten gemessenen Gehaltes ergibt sich für ein ausschließlich gestilltes Neugeborenes eine tägliche Glyphosataufnahme von 0,000065 mg pro kg Körpergewicht. Für die Aufnahme von Rückständen aus Lebensmitteln wurde in der EU eine akzeptierte tägliche Aufnahmemenge (ADI, Acceptable Daily Intake) von 0,3 mg pro kg Körpergewicht abgeleitet, bei der keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind. Damit liegt die berechnete Glyphosataufnahme eines Neugeborenen um einen Faktor von mehr als 4000 niedriger als der gesundheitlich abgeleitete Richtwert für eine unbedenkliche Aufnahme. Die Nationale Stillkommssion und das BfR kommen zu dem Ergebnis, dass es wissenschaftlich nicht begründbar ist, bei dieser Größenordnung eine Besorgnis festzustellen, selbst wenn man Neugeborene für empfindlicher hält als im genannten ADI-Wert berücksichtigt.

In der Mitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde außerdem problematisiert, dass in den Muttermilchproben die festgestellten Glyphosatrückstände oberhalb von 0,1 ng pro ml lagen, was dem Trinkwasserhöchstgehalt für Pestizide entspricht. Eine Überschreitung des Trinkwasserhöchstgehaltes, wie dies für Glyphosatfunde aus der Muttermilch angenommen wird, bedeutet nicht, dass ein gesundheitliches Risiko besteht, da der Trinkwasserhöchstgehalt ein Vorsorgewert für alle Pestizide ist und nicht toxikologisch für einzelne Wirkstoffe abgeleitet wird. Für Pestizidrückstände in Babynahrung liegt der maximal zulässige Höchstgehalt bei 10 ng pro Gramm (g) Fertignahrung. Dieser Höchstgehalt liegt somit um etwa hundertfach höher als der zitierte Trinkwasserwert.

Grundsätzlich ist zu gemessenen Gehalten von Fremdstoffen in Muttermilch an dieser Stelle abschließend festzustellen, dass durch den enormen Fortschritt der analytischen Methodik in den letzten 30 Jahren heute fast jede Substanz bei entsprechendem Aufwand auch in Muttermilch nachzuweisen ist. Der alleinige Nachweis kann daher kein ausreichender Grund für eine Besorgnis sein; entscheidend ist in jedem Fall die Höhe der Gehalte, die gesundheitlich zu bewerten ist.

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