Übergangsfrist beendet: Akkreditierungsurkunden verlieren Gültigkeit

20.01.2015 - Deutschland

Fünf Jahre nach der Neustrukturierung des Akkreditierungssystems in Deutschland und Europa endete mit dem Jahreswechsel 2014/15 eine wichtige Übergangsfrist. Die EG-Verordnung Nr. 765/2008 legt fest, dass vor dem 1. Januar 2010 ausgestellte Akkreditierungsurkunden maximal bis zum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit behalten konnten.

Seit dem 1. Januar 2015 sind daher nur noch Akkreditierungsurkunden der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gültig. Damit sind Akkreditierungen, die vor dem Start der DAkkS Anfang 2010 erteilt worden sind ("Alt-Akkreditierungen"), spätestens seit Beginn des Jahres ausgelaufen.

Das Ende des Übergangszeitraumes trägt dazu bei, für Konformitätsbewertungsstellen und deren Kunden mehr Transparenz und Übersichtlichkeit herzustellen. Die gültigen Akkreditierungen werden von diesem Zeitpunkt an nur noch in einer Datenbank akkreditierter Stellen aufgeführt, nicht mehr in zwei Verzeichnissen wie zuvor.

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