EU-Gericht stärkt im Embryonen-Streit Biotechnologieunternehmen

19.12.2014 - Luxemburg

(dpa) Unbefruchtete Eizellen, die sich nicht zu einem Menschen entwickeln können, sind nach EU-Recht nicht als menschliche Embryonen anzusehen. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in einem Urteil zur Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson spezialisiertes Unternehmen kann damit theoretisch eine neue Technologie zur Herstellung von Stammzellen schützen lassen.

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