Hohe Nickelfreisetzung aus Metallbausätzen kann Allergien auslösen
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplan (BÜP) 2012 wurde untersucht, wie viel Nickel aus Metallspielzeug bei längerem direktem Hautkontakt, wie dies beim Spielen und Bauen der Fall ist, freigesetzt wird. Es wurden ebenfalls beschichtete und lackierte Metallspielzeuge berücksichtigt. An dem Programm beteiligten sich 11 Bundesländer. Stichprobenhaft wurde die Nickelfreisetzung aus 168 Spielzeugen bestimmt: davon waren 76 Modellspielzeuge, 32 Metall- und Modellbaukästen, 47 Aktions- und Rollenspielzeuge sowie 13 sonstige Spielwaren. Insgesamt überschritten 41 der 168 Spielzeuge den für die Nickelfreisetzung geltenden gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Mikrogramm (µg) je cm2 Spielzeug und Woche. Dies entspricht 24 % aller untersuchten Proben. 127 der untersuchten Spielzeuge entsprachen den Anforderungen.
Besonders auffällig waren Metall- und Modellbaukästen. Nur 3 Proben erfüllten die rechtlichen Anforderungen, während 29 der 32 (87 %) untersuchten Proben den Grenzwert teilweise erheblich überschritten: In der Woche können demnach bis zu 400 Mikrogramm (µg) Nickel pro cm2 Metallbausatz freigesetzt werden. Beim Spielen mit Metallbaukästen ist zudem von einem längeren bzw. sich häufig wiederholendem Hautkontakt auszugehen. Daher bewertet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diese Befunde besonders kritisch. Die im Rahmen des BÜP 2012 ermittelten Freisetzungsraten weisen darauf hin, dass Spielzeug erheblich zur Nickelaufnahme über die Haut beitragen und bei sensibilisierten Kindern ggf. eine Kontaktallergie auslösen kann.
Bisher liegen nur wenige Daten zur Nickelfreisetzung aus Spielzeug vor. Die jetzigen Messergebnisse unterstreichen das Bild, das sich bereits im Rahme des BÜP 2010 andeutete, dass Metallspielzeug erhebliche Mengen an Nickel bei Hautkontakt freisetzen kann. Die Ergebnisse zeigen, dass die amtliche Kontrolle der Bundesländer zukünftig Metallspielzeuge verstärkt berücksichtigen sollte.
Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate. Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Gegenüber Nickel sensibilisierte Menschen können bei Kontakt mit dem Allergen krankhafte Hautveränderungen entwickeln. Ein Kontakt mit Nickel ist im Alltag kaum zu vermeiden, da der Stoff auch in Lebensmitteln, Schmuck, Piercings, Lederwaren, Farben oder Haushaltsprodukten sowie Zahnersatz oder Körperimplantaten enthalten ist. Damit kann eine Nickelallergie die Lebensqualität und medizinische Therapiemöglichkeiten deutlich einschränken.
Die Freisetzung von Nickel aus Spielzeug ist im Leitfaden zur europäischen Spielzeugrichtlinie 48/2009/EG geregelt: danach muss der Grenzwert der REACH-Verordnung auch für Spielzeug angewendet werden. Im Anhang XVII der REACH-Verordnung und in der Bedarfsgegenständeverordnung ist für die Nickelfreisetzung aus Erzeugnissen mit direktem und längerem Hautkontakt ein Grenzwert von 0,5 µg/cm2/Woche festgelegt. Die Nickellässigkeit wurde mit der Methode nach DIN EN 1811 bestimmt.
Im Rahmen des BÜP wird gezielt auf einzelne unerwünschte Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen untersucht. Dies dient zur Festlegung, welche Schwerpunkte die kontinuierliche amtliche Kontrolle für ihre Überwachung setzen soll. Grundlage ist ein von Bund und Ländern aufgestellter Plan, der die Auswahl der zu untersuchenden Proben sowie die Verteilung der Kontrollen auf die Länder festlegt. Programmvorschläge werden von den Ländern, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem BfR sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Das BVL koordiniert die Programme und veröffentlicht die Ergebnisse.