Nationaler Krebsplan: Neue Dokumentationsanforderungen helfen Ärzten und Patienten
Dazu sagte Daniel Bahr: „Bei Diagnose, Behandlung und Nachsorge sind bei einer komplexen Erkrankung wie Krebs viele Personen im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung einbezogen. Wichtigstes Ziel dabei sollte eine bestmögliche Behandlung und Betreuung der betroffenen Menschen sein. Eine qualitativ hochwertige Versorgung erfordert auch ein gewisses Maß an Dokumentation. Die Dokumentation sollte aber kein Selbstzweck sein. Wenn Daten nicht mehrfach erfasst, sondern mehrfach genutzt werden, steht Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten zur Verfügung.“
Unterzeichnet wurde die Erklärung von der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Vertretung der Patientenorganisationen und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland.
In einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe „Datensparsame einheitliche Tumordokumentation“ werden Experten und Vertreter der Institutionen nun gemeinsam Vorschläge zur Vereinfachung der erforderlichen Dokumentationsanforderungen erarbeiten.
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