KUROS erhält Europäisches Patent für synthetische Biomaterialien

21.06.2011 - Schweiz

Kuros Biosurgery AG gab bekannt, dass das Europäischen Patentamt (EPA) dem Antrag Nr. 00910049 auf Erteilung eines europäischen Patents stattgegeben hat. Das damit erteilte Patent ist eine entscheidende Komponente eines breit angelegten Portfolios aus Anwendungen und Patenten, mit denen die Kuros-Technologien zu synthetischen Biomaterialien (Matrixtechnologien) und die sie nutzenden Produktkandidaten geschützt werden sollen. Diese neuartige Technologieplattform ist eine wichtige Ausgangsposition für innovative Produkte, die in der zukünftigen Erfolgsgeschichte von Kuros eine wichtige Rolle spielen werden.

Kuros entwickelt derzeit ein Portfolio von Produkten aus Biomaterialien allein oder in Kombination von biologisch aktiven Stoffen. Die entsprechenden Produktkandidaten basieren auf zwei unterschiedlichen Matrixtechnologien, nämlich synthetischen Matrizen und Fibrinmatrizen. Im Bereich der synthetischen Technologie in der Entwicklung am weitesten fortgeschritten ist der Produktkandidat KUR-023, ein Spray zum Verschluss der Dura mater, das sich in Europa derzeit in der klinischen Erprobung befindet. Kuros beabsichtigt mit dieser klinischen Studie, die CE-Kennzeichnung für sein Produkt zu erhalten.

Die technologisch anspruchsvollsten Produkte von Kuros basieren auf einer Fibrinmatrix. Zu ihnen gehören KUR-111 und KUR-113, für die in klinischen Phase-II-Tests positive Ergebnisse für Tibiaplateau- bzw. Tibiaschaftfrakturen erzielt wurden.

Didier Cowling, CEO von Kuros, sagt dazu: „Diese europäische Patenterteilung trägt dazu bei, die Position von Kuros auf der Grundlage der synthetischen Matrix als Technologieplattform weiter zu stärken. Hierauf bauen viele unserer neuen Produktkandidaten auf, und daher stellt der Schutz des zugrunde liegenden geistigen Eigentums einen bedeutenden Wertzuwachs dar.“

Das neu erteilte Patent bezieht sich grob gesprochen auf das Kuros-eigene Verfahren zur Erzeugung von Biomaterialien aus funktionalisierten Vorläufern (z. B. PEGs) durch nukleophile Addition. Die Patentansprüche decken das Biomaterial selbst (die synthetische Matrix), dessen Herstellungsverfahren, die Abgabekits und verschiedene Anwendungen ab. Der Erteilung des europäischen Patents waren bereits die mit ähnlich breit angelegten Ansprüchen erteilten US-Patente 7,744,912 und 7,413,739 sowie das kanadische (CA 2,359,318), mexikanische (MX 276585) und australische (AU 773 914) Patent vorangegangen.

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