Brokkoli/Tomaten-Fall: EU-Biopatentrecht löst Konflikte bei Zuchtverfahren zuverlässig
Vor dem Hintergrund der beiden Patentanmeldungen (Brokkoli und Tomate) war Kritik am geltenden Biopatentrecht aufgekommen. Außerdem wurden Forderungen zur Änderung der Biopatentrichtlinie im Hinblick auf Abgrenzungsfragen an der Schnittstelle von Patent- und Sortenrecht laut.
Die Entscheidung zeige aber, so Gent, dass bestehende oder vermeintliche Unklarheiten auf Grundlage der bestehenden Regelungen über die Patentierbarkeit pflanzenbiotechnologischer Erfindungen gelöst werden könnten. Die DIB ist daher der Auffassung, dass bei einer konsequenten Anwendung der bestehenden Regeln einer zu weitreichenden Patentierung im Bereich der Biotechnologie wirksam vorgebeugt werden kann. „Eingriffe des Gesetzgebers in bestehende Regelungen bedarf es daher aus unserer Sicht nicht“, so DIB-Geschäftsführer Gent.
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