Neue Studie zur Gentechnik bei Lebensmitteln: Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ist irreführend
„Wahlfreiheit beim Verbraucher setzt transparente Information und unmissverständliche Kennzeichnung voraus. Das leistet die heutige Regelung nicht“, betont der Vorstandsvorsitzende der DIB, Dr. Stefan Marcinowski. „Die Verbraucher sollen erkennen können, ob die Lebensmittel mit oder ohne Gentechnik hergestellt wurden. Was drin ist, muss draufstehen - und umgekehrt“, fordert Marcinowski.
Prof. Stefan Leible, Direktor der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth, stellt in seiner Studie fest, dass die bestehenden Vorschriften zur Kennzeichnung von Gentechnikanwendungen im Lebensmittelbereich nicht die gesetzlich vorgesehene Wahlfreiheit des Verbrauchers bei seinen Kaufentscheidungen sichern. „Die Regelungen zum freiwilligen Label „ohne Gentechnik“ entsprechen nicht einer wissenschaftlich basierten Kennzeichnung von Lebensmitteln“, so Dr. Ricardo Gent, Geschäftsführer der DIB. „Dies haben wir bereits 2004 bei der Diskussion um die Pflichtkennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel deutlich gemacht.“
Die DIB weist darauf hin, dass es bei der Kennzeichnung ausschließlich um die Wahl zwischen Produktionsverfahren und nicht um Sicherheitsaspekte geht. Denn die Produkte der Biotechnologie werden nur dann zur Vermarktung genehmigt, wenn sie nach intensiver behördlicher Prüfung als sicher für Mensch, Tier und Umwelt angesehen werden. Biotechnologisch hergestellte Produkte zählen so zu den weltweit am besten untersuchten und geprüften Erzeugnissen überhaupt.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Positivkennzeichnung kann nach Ansicht der DIB nur auf eine Erweiterung der EU-weit geltenden Kennzeichnung abzielen. Der Biotechnologieverband hält es daher für unverzichtbar, dass die Bundesregierung vor einer abschließenden Meinungsbildung innerhalb der Lebens- und Futtermittelwirtschaft klar formuliert, welche konkreten Vorschläge sie in Brüssel einbringen will.
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