Krebsgefahr: Neue Chemikalien-Limits im Job
(dpa) Die Europäer sollen künftig an Arbeitsplätzen in der Chemieindustrie, der Autobranche oder im Bergbau besser vor Krebs geschützt werden. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag mit großer Mehrheit für eine Überarbeitung der EU-Richtlinie für Karzinogene und Mutagene. Damit werden Grenzwerte für acht weitere krebsverdächtige Stoffe eingeführt, darunter Dieselabgase. Krebs ist nach Angaben des EU-Parlaments die häufigste Todesursache im Zusammenhang mit der Arbeit.
Arbeitgeber müssen laut der EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene sicherstellen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz den verdächtigen Stoffen möglichst nicht ausgesetzt sind. Neu hinzugekommen sind nun unter anderem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die zum Beispiel bei der Herstellung von Papier, Farbstoffen, Arzneien, Kunst- oder Klebstoffen sowie zur Reinigung von Metallteilen verwendet werden, und eben Dieselabgase.
«In der Europäischen Union sind Millionen von Arbeitern Dieselabgasen ausgesetzt», erklärte der Berichterstatter zu dem Thema im EU-Parlament, Claude Rolin von der Europäischen Volkspartei. Mit der überarbeiteten Richtlinie würden sie und andere besser geschützt. «Es ist inakzeptabel, dass Arbeiter ihr Leben verlieren, während sie versuchen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.»
Für einige der nun ergänzten Stoffe gibt es in Deutschland bereits eigene Grenzwerte, nicht alle sind aber so streng wie die neuen EU-Vorgaben. Formal muss nun noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Danach haben die Staaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Derweil laufen schon Vorbereitungen auf weitere Anpassungen der Richtlinie.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.