Quote für Zulassung nach Wartezeit für Medizinstudium soll wegfallen
(dpa) Die Vergabe von Plätzen für ein Medizinstudium nach Wartezeit soll nach dem Willen der Bundesländer wegfallen. Die Abiturnoten sollen aber weiterhin ausschlaggebend dafür sein, wer ein Studium im Fach Humanmedizin beginnen darf. Darauf haben sich die Länder während der Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt geeinigt. Die Beschlüsse der KMK sind für die Länder nicht bindend. Mindestens 20 Prozent der Studienplätze sollen an die Abiturbesten vergeben werden, hieß es in einer Mitteilung der KMK vom Freitag.
Die Länder reagieren damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Das Gericht monierte auch, dass die Abiturnoten in den Ländern annähernd vergleichbar sein müssten. Dafür soll laut KMK zunächst ein Ausgleichsmechanismus greifen - solange, bis die Vergleichbarkeit auf politischem Weg hergestellt wurde.
Neben den Abiturnoten sollen nach dem Willen der Länder künftig noch zwei weitere «eignungsbasierte» Kriterien bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen eine Rolle spielen. Welche das sind und welches Gewicht sie beim Vergabeverfahren haben werden, soll noch in diesem Jahr geklärt werden, hieß es am Freitag. Ob die Wartezeit in anderen Quoten berücksichtigt werden kann, soll demnach geprüft werden.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Karriere
Holen Sie sich die Life-Science-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.