Bundesgerichtshof verweist Stammzell-Patentstreit an den Europäischen Gerichtshof

16.11.2009 - Deutschland

Der Bundesgerichtshof hat einen seit Jahren zwischen Greenpeace und dem an der Universität Bonn tätigen Stammzellforscher Professor Dr. Oliver Brüstle schwelenden Rechtsstreit um die Patentierbarkeit von Stammzelltechnologien an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterverwiesen. In dem Fall geht es um die Frage, ob Verfahren zur Gewinnung von Nervenzellen aus humanen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) patentiert werden können.

Im Jahr 2004 hatte Greenpeace Klage gegen dieses bereits 1999 erteilte Patent eingereicht. Kernpunkt der Argumentation: Da humane ES-Zelllinien ursprünglich aus befruchteten Eizellen gewonnen werden, stelle dies eine untersagte Verwendung menschlicher Embryonen und damit einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar. Brüstle hingegen betonte, das patentierte Verfahren selbst beinhalte weder eine Verwendung von Embryonen noch die Gewinnung von ES-Zellen, sondern gehe von bereits etablierten ES-Zelllinien aus, die international erhältlich sind und an denen in Deutschland legal gearbeitet werden darf.

In einem kontrovers diskutierten Urteil gab das Bundespatentgericht der Argumentation von Greenpeace 2006 in Teilen recht: das Gericht erklärte das Patent insoweit für nichtig als es Zellen betrifft, die aus humanen ES-Zellen gewonnen werden. Dagegen legte Oliver Brüstle Berufung ein.

"Mit der jetzigen Entscheidung bestätigt der BGH das Urteil des Bundespatentgerichts nicht, dass die Verwendung von menschlichen ES-Zelllinien, die aus Embryonen gewonnen worden sind, in jedem Fall einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten darstellt", so Dr. Martin Grund, Patentanwalt.

Die Weiterleitung des Falles an den EuGH kommt für Brüstle nicht überraschend. "Die EU-Biopatentrichtlinie ist der europäische Hintergrund zur deutschen Regelung. Allerdings kann man kann sich trefflich darüber streiten, wie öffentliche Ordnung und Moral in einem europäischen Kontext auszulegen sind. In vielen Nachbarländern wie Großbritannien, Schweden und Spanien ist die Forschung an humanen ES-Zellen in sehr freier Form möglich. Niemand würde dort auf die Idee kommen, Patente für entsprechende Verfahren als sittenwidrig einzustufen. Insofern bietet der vorliegende Fall interessantes Material für den Europäischen Gerichtshof", so Brüstle.

Auch das Rektorat der Universität Bonn setzt nun auf eine wissenschaftsfreundliche Entscheidung des EuGH: "Es bestehen gute Chancen, dass der Europäische Gerichtshof letztinstanzlich im Sinne der Wissenschaft entscheiden wird. In den europäischen Mitgliedsländern ist die Rechtslage in Sachen Stammzellforschung sehr uneinheitlich. Was Briten, Spaniern und Schweden recht ist, sollte auch anderen Europäern billig sein", sagte Kanzler Dr. Reinhardt Lutz in einer Stellungnahme.

"Damit wird es nun zur von der Richtlinie beabsichtigten und für die Entwicklung der Forschung in diesem Bereich dringend notwendigen europaweiten Harmonisierung kommen. Diese wird sich auch auf die Patentierungspraxis des EPA auswirken müssen", so , Clara Sattler de Sousa e Brito, Patentrechtsexpertin vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München.

Brüstle hofft, dass sich die aktuelle Wendung des Falles auch in einer einheitlichen europäischen Regelung niederschlägt. "Die brauchen wir, auch im Sinne des internationalen Wettbewerbs". Während in den USA erste Verfahren zum Einsatz humaner ES-Zellen bei Rückenmarksverletzungen bereits kurz vor der Zulassung stünden, würde hier noch über Grundsatzfragen diskutiert.

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