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Zolpidem
Zolpidem, ein Imidazopyridin-Derivat, ist ein Wirkstoff, der in modernen Schlafmitteln eingesetzt wird und eine andere chemische Struktur besitzt als Benzodiazepine, jedoch ähnlich wirkt. Es hat eine sehr kurze Halbwertszeit (2–3 Stunden) und bildet keine pharmakologisch wirksamen Metaboliten. Es ist momentan das in USA (unter dem Markennamen Ambien®) und in Deutschland (Stilnox® oder seltener Bikalm®, sowie als Generikum) meistverordnete Schlafmittel. Zolpidem wird vom Körper schnell und leicht aufgenommen, der maximale Blutplasmaspiegel wird nach etwa 2 Stunden erreicht. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
PharmakologieZolpidem hat eine schwach sedierende, anxiolytische, muskelrelaxierende und antikonvulsive Wirkung. Es erleichtert das Einschlafen, die Dauer des Schlafes wird verlängert. Im Tierversuch geprüft, ließen sich Zolpidem-Effekte durch den Benzodiazepin-Antagonisten Flumazenil (Anexate®) aufheben. Die Schlafarchitektur scheint durch Zolpidem bei niedriger Dosierung nicht nennenswert beeinflusst zu werden. Bei höheren Dosen treten Schlafveränderungen vergleichbar denen durch Benzodiazepine hervorgerufenen auf. Durch die Verwandtschaft mit der Benzodiazepin-Gruppe sind trotz der geringen Plasmahalbwertszeit Rebound-Phänomene, Entzugssymptome sowie physische und psychische Abhängigkeiten möglich. In Kombination mit Alkohol oder anderen sedierend wirkenden Substanzen (insbesondere Benzodiazepinen) ist mit einer Verstärkung der Wirkung zu rechnen. Es wird empfohlen, die Tageshöchstdosis von 10 mg (Erwachsene) und 5 mg (ältere und geschwächte Patienten) nicht zu überschreiten. Nach Angaben von BBC Worldservice (Outlook und News Hour) soll Zolpidem in der Lage sein, Komapatienten aufzuwecken:
Zu deutsch:
NebenwirkungenEin 2007 veröffentlichter Report der australischen Gesundheitsbehörde berichtet im Zusammenhang mit dem Wirkstoff von verschiedenen Vorfällen. So klagten Patienten über Halluzinationen, litten unter einem zeitweiligen Gedächtnisverlust oder hatten in einigen Fällen schlafwandel-ähnliche Verhaltensweisen gezeigt.[1] Rechtsstatus in DeutschlandZolpidem ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage III BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Davon ausgenommen sind Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 8,5 mg Zolpidem, berechnet als Base, enthalten. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden. Einzelnachweise
Kategorien: ATC-N05 | Hypnotikum | Arzneistoff |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Zolpidem aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |