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ZahnsteinAls Zahnstein (Konkremente, ungebräuchlich: lat. Odontolithisis) bezeichnet man feste Auflagerungen auf dem Zahn, die man weder durch Spülen noch durch das Zähneputzen entfernen kann. Zahnstein entsteht durch die Einlagerung von Mineralien aus dem Speichel in die Plaque. Zahnstein selbst führt nicht zur Parodontitis, aber die auf der rauen Oberfläche anhaftenden lebenden Plaquebakterien. Wo keine Plaque ist, kann sich auch kein Zahnstein anlagern. Besonders viel Zahnstein entsteht im Bereich der Ausführungsgänge der Speicheldrüsen (Prädilektionsstellen): Auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und auf der Außenseite der Oberkiefer-Molaren. Zahnstein, der unterhalb des Zahnfleischsaumes der Wurzeloberfläche aufliegt, hat oft eine dunkelbraungraue Farbe. Solche Auflagerungen werden als subgingivale Konkremente bezeichnet. Der Zahnarzt kann Zahnstein mechanisch mit Handinstrumenten (Scaler, Küretten) oder durch Maschineninstrumente z. B. mit Ultraschall entfernen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
BehandlungssituationDeutschlandSeit dem 1. Januar 2004 haben gesetzlich Versicherte in der Bundesrepublik Deutschland nur noch einmal pro Kalenderjahr Anspruch auf Zahnsteinentfernung (Zahnstein oberhalb des Zahnfleischrandes) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse (vorher war es 4x jährlich abrechenbar). Allerdings gehört die Zahnsteinentfernung zu den Ausnahmeleistungen. Hierfür werden die 10 Euro Praxisgebühr nicht fällig. ÖsterreichIn Österreich wird die Entfernung von Zahnstein von den Krankenkassen in der Regel erst ab dem 10. Lebensjahr vergütet und ist auf zwei Behandlungen innerhalb von sechs Monate beschränkt. Die gängige Delegierung an eine zahnärztliche Assistentin stellt eine Verletzung des Kassenvertrages dar.[1] SchwedenZahnbehandlungen aller Art werden in Schweden von der staatlichen Versicherungskasse nicht bezahlt. Der Patient hat die Kosten selbst zu tragen, unabhängig davon ob er sich von einem privat praktizierenden Zahnarzt oder Zahnhygieniker oder von der staatlichen "Folktandvård" (Volkszahnpflege) behandeln lässt. Die Versicherungskasse zahlt allerdings einen Grundbetrag, der bei Entfernen von Zahnstein bei etwa 20 Euro liegt, was in etwa einem Drittel der Behandlungskosten entspricht. Kinder und Jugendliche werden bis zum Erreichen des 19. Lebensjahres kostenlos behandelt.
Siehe auchEinzelnachweise
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Zahnstein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |