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Wolfskralle



Die Wolfskralle oder Afterkrallen, ist eine, bei manchen Hunderassen auftretende, fünfte Zehe an der Innenseite der Hinterläufe, die beim Laufen keinen Bodenkontakt hat. Bei manchen Rassen, z. B. Berger de Brie oder Beauceron, sind die Afterkrallen, sogar doppelt vorhanden und auch vom FCI-Standard verlangt. Auch wenn der Name es vermuten lässt haben Wölfe diese Kralle nicht. Laut Tierschutzgesetz vom 01.06.1998 ist eine Entfernung der Wolfskrallen verboten. Nur in Fällen, in denen diese zusätzliche Kralle zu Verletzungen führt, darf sie entfernt werden. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne eine knöcherne Verbindung nur in der Haut hängt.

Im Gegensatz zu den Wolfskrallen an den Hinterläufen ist an den Vorderläufen die fünfte Zehe immer vorhanden.

Siehe auch: Kralle

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wolfskralle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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