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Wochenbett



  Als Wochenbett bezeichnet man die Zeit von der Nachgeburt bis zu 6–8 Wochen nach Geburt eines Kindes. Während dieser Zeit erholt sich die Mutter von Schwangerschaft und Geburt: Die Gebärmutter und andere Organe bilden sich zurück, die Haftstelle des Mutterkuchens, welche eine Wunde in der Gebärmutter darstellt, heilt unter Absonderung des Wochenflusses ab. Bei stillenden Müttern beginnt innerhalb von 3–4 Tagen die Bildung von Muttermilch. Eventuelle Geburtsverletzungen heilen in der Zeit des Wochenbettes. Eine Mutter in den ersten Wochen nach der Geburt wird als Wöchnerin (früher auch „Kindbetterin“) bezeichnet. Der Name leitet sich vom älteren „Sechswöchnerin“ ab.

Inhaltsverzeichnis

Medizinische Aspekte

In einem Zeitraum von 6–8 Wochen nach der Geburt eines Kindes muss sich der Körper der Mutter von der Schwangerschaft und der Entbindung erholen und hormonell umstellen. Im Rahmen der Schwangerschaftsrückbildung verkleinert sich die Gebärmutter, und ihre Wunde heilt ab, wobei der „Wochenfluss“ austritt. Weil die Frau daher viel Ruhe braucht und oft seelisch labil ist, wird diese Zeit auch „Babyblues“ genannt. Es ist die Zeit, sich auf die neue Situation und das Baby einzustellen.

Die Beziehung zwischen Kind und Mutter entsteht und entwickelt sich. Zentrale Themen für Mutter und Kind sind in der ersten Zeit meist die Gewöhnung an das Stillen, der Schlaf- und Trinkrhythmus des Kindes und allgemein seine Zufriedenheit.

In dieser Zeit besteht das Risiko des Kindbettfiebers, einer bakteriellen Infektion der Gebärmutter und benachbarter Organe, dem durch erhöhte Hygiene vorzubeugen ist. Es hat ähnliche Symptome wie eine Blutvergiftung und war früher die Ursache vieler Todesfälle. Erst um 1850 erkannte der Wiener Arzt Ignaz Semmelweis („Retter der Mütter“) die Ursache in Infektionen und kämpfte für bessere Hygiene in den Krankenhäusern und häufige Desinfektion vor allem der Hände der behandelnden Ärzte.

Beschwerden kann auch das Abheilen eines evtl. Dammrisses bzw. Dammschnitts machen. Für das Wohl einer Wöchnerin kann nicht nur die Hebamme wesentlich beitragen, sondern auch das Verständnis und der passende Umgang des Kindesvaters mit ihr. Dies gilt auch für die spätere Stillzeit, in der die Beziehung durch väterliche Eifersucht auf das Neugeborene belastet sein kann.

Brauchtum

Im früheren Brauchtum wurde zwar der Sauberkeit und dem Mitgefühl, aber nicht unbedingt der Hygiene Bedeutung beigemessen. So schrieb man im alten Rom dem Besen eine besondere Bedeutung zu, und die Hebammen fegten mit einem gesegneten Besen die Hausschwelle des Geburtshauses, um böse Einflüsse vom Neugeborenen und der Wöchnerin abzuhalten.

Im medizinischen Sinn kann eine längere sexuelle Enthaltsamkeit geboten sein, die in manchen Religionen (z. B. im Judentum und Islam) konkret empfohlen ist. Erst nach dem Abklingen des Wochenflusses sollte der Geschlechtsverkehr wieder aufgenommen werden.

Rechte der Wöchnerin

Die Wöchnerin bedarf, insbesondere im Frühwochenbett (1.–10. Tag nach der Geburt), besonderer Ruhe und Pflege. Sie sollte keinerlei körperliche Arbeit verrichten, sondern sich voll auf ihr Neugeborenes und sich selbst konzentrieren. Deshalb besteht auch seit 1952 in Deutschland im Rahmen des Mutterschutzgesetzes ein absolutes Beschäftigungsverbot für Mütter in den ersten acht Wochen nach der Geburt.

Die gesetzliche Mutterschutzzeit, in der ein strenges Arbeitsverbot für junge Mütter gilt, beträgt in den meisten Staaten 6–8 Wochen. Der Verdienstausfall wird von der Krankenkasse, dem Arbeitgeber oder vom Familienfonds ersetzt, und es besteht das Recht auf spezielle medizinische Betreuung. Für die Zeit nach einer Fehlgeburt bestehen teilweise vergleichbare Regelungen.

In der Zeit des Wochenbettes hat jede Mutter Anrecht auf medizinische und beratende Hilfe durch eine Hebamme. Deren Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Zusätzlich zur Betreuung durch eine Hebammen hat die Wöchnerin, vor allem nach einer Haus- oder ambulanten Geburt, das Anrecht auf Betreuung durch eine Mütterpflegerin oder eine Haushaltshilfe. Dies gilt für 6 Tage nach der Entbindung für max. 8 Stunden am Tag. Auch diese Leistung wird zum Großteil von den Krankenkassen bezahlt.

Bei finanzieller Notlage der Mutter kann diese beispielsweise aus Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind Zuschüsse erhalten.

Siehe auch

  • Mutterschaftsversicherung
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wochenbett aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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