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Widerspruchsregelung



Die Widerspruchsregelung bezeichnet eine Regelung, welche die Organspende rechtlich regelt: jeder kann Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Sinnvollerweise sollte dieser Widerspruch in schriftlicher Form bei sich getragen werden, oder in einem zentralen Widerspruchsregister vermerkt sein.

Die Widerspruchslösung gilt (Stand: April 2007) in Europa in Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Im Gegensatz dazu gilt in vielen anderen europäischen Ländern die sog. Zustimmungsregelung, wonach jeder, der als Organspender zur Verfügung stehen will, einen Organspendeausweis beantragen muss.

Österreich

In Österreich wird die Widerspruchsregelung durch eine Eintragung im Widerspruchsregister durch das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen geregelt.

Für Staatsbürger anderer Nationen, die in Österreich sterben, gilt unabhängig von der gesetzlichen Regelung des Heimatlandes das österreichische Transplantationsgesetz. Das bedeutet, dass Personen ohne gültigen Widerspruch als potentielle Organspender in Frage kommen. Daher können sich auch ausländische Einwohner im österreichischen Widerspruchsregister aufnehmen lassen. Häufig wird in diesen Fällen sehr sensibel vorgegangen und im Zweifel auf eine Transplantation verzichtet.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Widerspruchsregelung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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