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Wesenstest für HundeDer Wesenstest für Hunde wurde in Deutschland vom Gesetzgeber verbindlich eingeführt, nachdem es im Jahre 2000 eine verstärkte Medienberichterstattung und großes öffentliches Interesse an Angriffen von Hunden auf Menschen gab, die dabei häufig erheblich verletzt und in einigen Fällen sogar getötet wurden. Die Medienberichterstattung konzentrierte sich zumeist auf so genannte Kampfhunde, so dass die öffentliche Meinung entstand, Todesfälle durch Hundebisse seien größtenteils durch Hunde der sogenannten Kampfhundrassen verursacht worden. Die Medienberichterstattung ließ andererseits z.B. zwei Todesfälle durch Rottweiler und einen Todesfall durch einen Labrador Retriever im selben Jahr unberücksichtigt, obwohl hierbei ebenso Menschen ums Leben kamen. In den meisten Bundesländern wurden daraufhin Hundeverordnungen und Hundegesetze verabschiedet, die dem Halter eines Hundes aus bestimmten Rassen einen Test der Verhaltenseigenschaften (des "Wesens" und des "Charakters") des Hundes auferlegen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Urteil die Begriffe Listenhund und Aggressionshund geprägt. Beide Gruppen von Hunden sind zum Wesenstest verpflichtet, wobei bei der ersten Gruppe eine Möglichkeit der Gefährlichkeit des Hundes vermutet wird (sogenanntes Besorgnispotenzial), hingegen ist bei der zweiten Gruppe der Hund tatsächlich durch Aggression aufgefallen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Ziel des TestsDas Ziel dieser Tests ist, die Besonderheiten im Verhaltens der einzelnen Tiere zu erkunden, um aktuell gefährliche Hunde zu erkennen. Eine langfristige Prognose zum künftigen Verhalten eines Tieres ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da das Verhalten vor allem auch von den Haltungsumständen abhängt. Jeder Hund kann zum aggressiven Hund erzogen werden, dagegen hilft auch kein bestandener Wesenstest. Bei Listenhunden kann aber die behauptete genetische Aggressionssteigerung geprüft werden, da diese grundsätzlich entweder vorhanden ist oder nicht. Im Bundesland Hessen müssen diese Tests alle zwei Jahre wiederholt werden. Durchführung und Folgen des TestsDer Begriff 'Wesenstest' ist nicht geschützt oder genormt. Aus der großen Vielfalt der so genannten Wesenstests und Verhaltenstests sticht der Wesenstest gemäß dem Niedersächsischen Hundegesetz (vormals Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung, GefTVO) besonders hervor. Dieser Test, der von NETTO und PLANTA im Jahr 1997, also schon lange vor der sogenannten "Kampfhundediskussion" 2000 entwickelt wurde, wurde von Fachwissenschaftlern aufgrund ethologischer und tiermedizinischer Erkenntnisse weiterentwickelt. Der niedersächsische Wesenstest (nds. WT) hat im Vergleich zu einfacheren Ebenbildern folgende qualitativen Merkmale: Zur Durchführung des niedersächsischen Wesenstests sind bestimmte Tierärzte von der niedersächsischen Landesregierung bevollmächtigt. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Kontrolle Beanstandungen bei der Durchführung ergibt. Zu Kontrollzwecken können die Videoaufnahmen und die zugehörigen Verhaltensgutachten von einer Kontrollinstanz geprüft werden. Die meisten Wesenstests in Niedersachsen wurden von der Tierärtztlichen Hochschule Hannover durchgeführt. Die Durchführung dauert einen Tag und kostet dort 400 € einschließlich Ausfertigung des Gutachtens, das typischerweise 7–8 Seiten umfasst. In anderen Bundesländern wird der Test oft als standardisierter Kurztest und Inaugenscheinnahme des Hundes durch einen verhaltensbiologisch versierten Beauftragten des örtlichen Ordnungsamts vorgenommen. Verordnungen, Tests und die Folgen für Halter und Tier, wenn der Hund den Test nicht besteht, variieren dabei von Bundesland zu Bundesland. Die Sanktionen können letztlich bis hin zur Beschlagnahme des Hundes führen. In verschiedenen Hundezuchtverbänden werden für dem Verband angeschlossene Züchter Veranstaltungen durchgeführt, auf denen Zuchthunde von beauftragten Mitgliedern begutachtet werden. Dieser Vorgang wird auch Wesenstest genannt. Im Unterschied zum nds. WT fehlen hier wesentliche Elemente, wie die Tierarzteigenschaft des Prüfers, die Bedrohungssituationen und die Videoaufzeichnung. Es werden statt dessen teils rassespezifische oder einsatztypische Veranlagungen mit bewertet, wie z.B. Spürtrieb oder Schussfestigkeit. Das Gutachten umfasst oft nur eine Seite und hat außerhalb des Vereins keine Funktion. Inhalt des WesenstestDer nds. WT besteht aus den Hauptbestandteilen
Wichtige Einzelaufgaben sind u.a. zum ersten Abschnitt: Zum zweiten Abschnitt gehören diese Aufgaben: Zum dritten Abschnitt gehören diese Aufgaben: Der vierte Abschnitt der Prüfungsaufgaben enthält als Prüfsituationen verschiedene alltägliche Aufgaben, wie das Rufen des Hundes aus dem Freilauf, das Ausführen der Kommandos "sitz" und "platz" und das Ausgeben eines Spielzeugs (Ball) auf Kommando. Diese Aufzählung von Aufgaben stellt nur einen Ausschnitt aus dem mehrstündigen nds. WT dar. Bewertung des Hundeverhaltens beim WesenstestEs geht insbesondere um die Prüfung der Reaktion des Hundes auf solche Reize, die bekannterweise Aggressionsverhalten bei Hunden auslösen können. Aggressionsverhalten ist ein normaler Bestandteil des Sozialverhaltens auch bei Hunden. Hunde, die in adäquat bedrohlichen oder ängstigenden Situationen knurren oder bellen, sind nicht pauschal als gefährlich einzustufen. Bei den teils extremen Provokationen, wie Anschreien des Hundes oder Bedrohung mit einem Knüppel, ist ein adäquates Aggressionsverhalten (wie Knurren, Drohbellen) als normal zu werten. Wichtig ist, dass das Verhalten abgestuft gezeigt wird. Punktesystem beim niedersächsischen WesenstestEs werden Negativpunkte vergeben in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Übung und vom gezeigten Hundeverhalten. Einfache Übungen werden mit höheren Multiplikatoren, schwere Übungen mit einem einfachen Multiplikator berücksichtigt. Leicht aggressives Verhaltens des Hundes, z.B. Knurren, wird mit 2 Negativpunkten bewertet, Schnappen in Entfernung mit 3, Beißversuche mit 5 und Beruhigung des Tieres erst nach über 10 Minuten mit 7 Negativpunkten. Das Punktesystem ermöglicht eine einfachere statistische Auswertung der Testergebnisse. Entwicklung von 2000 bis 2005Im Juli 2000 wurden von allen Bundesländern - mit Ausnahme von Thüringen - sogenannte Rasselisten mit Hunderassen, denen genetisch begründete Aggressivität unterstellt wurde, erstellt bzw. erweitert. Seitdem haben die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Niedersachsen diese Rasselisten wieder abgeschafft. Hingegen wurde im gleichen Zeitraum beispielsweise in Bayern die Rasseliste deutlich erweitert und umfasst nun u.a. auch die deutsche Rasse Rottweiler. Während im Jahr 2000 in den 15 Bundesländern mit Rasselisten fast ausschließlich sogenannte Listenhunde getestet wurden, müssen heute in drei von 16 Bundesländern nur noch tatsächlich auffällige Hunde zum Wesenstest. Diese auffälligen Hunde zeigen beim Wesenstest eine signifikant höhere Durchfallquote als jene Hunde, die aufgrund ihrer Rasse zum Test mussten. Der niedersächsische Landtag begründete die Aufhebung der Rasseliste mit Erkenntnissen der wissenschaftlichen Auswertung durch die Tierärztliche Hochschule Hannover. Die Dissertationen zeigen auf, dass die Durchfallquote bei Listenhunden nicht signifikant höher ist als z.B. bei einer Vergleichsgruppe Hunde der Rasse Golden Retriever. Das Fazit einer Doktorarbeit lautet: "...In dieser Studie wurde beim Vergleich der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dobermann, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Hunden vom Pitbull-Typus mit der Kontrollgruppe der Golden Retriever kein Unterschied im Auftreten von inadäquat aggressivem Verhalten festgestellt. Es ist somit ethologisch nicht vertretbar, dass bestimmte Hunderassen vom Gesetzgeber und der Gesellschaft diskriminiert werden. ..." (Seite 75) "...Die Ergebnisse zeigen, dass es nicht legitim ist, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie den Verboten und Einschränkungen von so genannten Rasselisten zu unterwerfen. Vielmehr sollte in unserer Gesellschaft ein kompetenter, fachlich gebildeter und verantwortungsvoller Hundebesitzer gefördert werden, denn dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Verhaltensproblemen bei Haushunden vorzubeugen." (Seite 78) Tina Johann: Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 5. Juli 2000 WS 2004, 18. November 2004 Eine weitere Dissertation ergab, dass die Hunderasse Bullterrier, die zuvor als eine der vier "gefährlichen Hunderassen" festgeschrieben war, eine unterdurchschnittliche Aggressionsneigung im Vergleich mit anderen Hunderassen zeigte. Jennifer Hirschfeld: Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie auf Hypertrophie des Aggressionsverhaltens. SS 2005 Die derzeit aufgrund tatsächlicher Auffälligkeiten zum niedersächsischen Wesenstest verpflichteten Hunde sind hauptsächlich Schäferhunde und Mischlinge, was auch deren Stellung in der Statistik von Todesfällen durch Hundebisse entspricht. siehe auch Rasseliste Weblinks
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wesenstest_für_Hunde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |