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Wartezeit (AMG)Die Wartezeit im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist die Zeit, die nach der letzten Anwendung eines Arzneimittels an einem Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln aus diesem Tier, einzuhalten ist. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDadurch soll sichergestellt werden, dass Konsumenten von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft nicht durch Arzneimittelrückstände geschädigt werden.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wartezeit_(AMG) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |