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Verordnung zum Geräte- und ProduktsicherheitsgesetzDie verschiedenen Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz bzw. "GPSGV" regeln in Deutschland innerhalb des Rahmens des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) das Inverkehrbringen von Produkten, die besondere Sicherheitseigenschaften erfüllen müssen (Maschinen, Spielzeuge, Sportboote, Elektrische Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre u.a.). Mit ihnen wird dabei jeweils eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Verordnungen sind mit Nummerierungen versehen, beispielsweise
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verordnung_zum_Geräte-_und_Produktsicherheitsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |