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Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz



Die verschiedenen Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz bzw. "GPSGV" regeln in Deutschland innerhalb des Rahmens des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) das Inverkehrbringen von Produkten, die besondere Sicherheitseigenschaften erfüllen müssen (Maschinen, Spielzeuge, Sportboote, Elektrische Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre u.a.). Mit ihnen wird dabei jeweils eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die Verordnungen sind mit Nummerierungen versehen, beispielsweise

  • 1. GPSGV - zur Erfüllung der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG,
  • 2. GPSGV - zur Erfüllung der Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG
  • 6. GPSGV - zur Erfüllung der Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG
  • 7. GPSGV - zur Erfüllung der Richtlinie über Gasverbauchseinrichtungen 90/396/EWG
  • 8. GPSGV - zur Erfüllung der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG
  • 9. GPSGV - zur Erfüllung der Maschinenrichtlinie 98/37/EG
  • 10. GPSGV - zur Erfüllung der Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG
  • 11. GPSGV - zur Erfüllung der ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG
  • 12. GPSGV - zur Erfüllung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
  • 13. GPSGV - zur Erfüllung der Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG
  • 14. GPSGV - zur Erfüllung der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verordnung_zum_Geräte-_und_Produktsicherheitsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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